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- TitleHofkunstprägeanstalt B. H. Mayer an Windelband, Pforzheim, 1.11.1912, 2 S., Ts., Briefkopf mit Ansicht der Fabrik: B. H. Mayer Pforzheim | Hofkunstprägeanstalt | und Abzeichenfabrik | den, UA Heidelberg, RA 5214 (Kuno Fischer-Preis-Stiftung 1904–1914)
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Hofkunstprägeanstalt B. H. Mayer an Windelband, Pforzheim, 1.11.1912, 2 S., Ts., Briefkopf mit Ansicht der Fabrik: B. H. Mayer Pforzheim | Hofkunstprägeanstalt | und Abzeichenfabrik | den, UA Heidelberg, RA 5214 (Kuno Fischer-Preis-Stiftung 1904–1914)
1. November 1912
Herrn Geheimrat Dr. Windelband Heidelberg
Sehr geehrter Herr![a]
Im Jahr 1909[1] hatte ich die Ehre mit Ihnen betreffs Anfertigung der „Kuno Fischer“ Medaille zu correspondieren. Dies gibt mir Veranlassung heute mit einer Bitte an Sie heranzutreten, für deren Erfüllung ich Ihnen zu besonderem Dank verpflichtet wäre.
Es handelt sich für mich die Erlaubnis einzuholen, die KUNO FISCHER Medaille an einige Münzen u[nd] Medaillen Sammler käuflich abgeben zu dürfen und wäre ich Ihnen recht dankbar, wenn Sie mir mitteilen wollten wohin ich mich in dieser Angelegenheit wenden soll. Da die Medaille zum Gedächtnis Kuno Fischers hergestellt wurde glaube ich annehmen zu dürfen, dass der Abgabe desselben nicht im Wege steht, zumal die Medaillen Sammler ohne Ausnahme den gebildeten und gut situierten angehören. Sollte es Ihnen möglich sein meine Bitte an die betr[effende] Behörde[2] weiter zu geben möchte ich ganz ergebenst darum ersucht haben. Jedenfalls sage ich Ihnen für Ihre Bemühungen meinen ganz verbindlichen Dank und sehe Ihrer geschätzten Nachricht mit Interesse entgegen. |
Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst!
B. H. Mayer’s | Hof-Kunstprägeanstalt[b]
Kommentar zum Textbefund
a↑Sehr geehrter Herr! ] am Kopf der S. hs. von Windelband: S. Magnificenz | dem Herrn Prorector [Karl von Lilienthal] | mit der ergebnen Bitte | um gef[ällige] Erledigung, da meines | Wissens der Engere Senat | laut Statut der Kuno | Fischer Stiftung zu|ständig ist | Hdbg 2/11 12 WindelbandKommentar der Herausgeber
2↑Bitte an die betreffende Behörde ] abschlägig beschieden durch den Engeren Senat der Universität Heidelberg am 2.11./14.11.1912 aus prinzipiellen Gründen, ein halbes Jahr später auch gegenüber der Anfrage des Münchener Münzkabinetts (Direktor Georg Habich, Schreiben vom 2.6.1913): die Medaille werde nur an Preisträger abgegeben (Antwort des Senats vom 3.6.1913). Der Senat revidierte seine Entscheidung am 1.7.1913 und erteilte am 2.7.1913 die Ausnahmegenehmigung zum Abschlag der Medaille für das Münchener Münzkabinett (vgl. das Dankschreiben Georg Habichs vom 10.7.1913. Laut schriftlicher Auskunft von Dr. Kay Ehling vom 24. April 2017 befindet sich ein Abguß der Preismedaille in der Staatlichen Münzsammlung München).▲