Titelaufnahme
- TitelWindelband an Heinrich Rickert, Bordighera, 12.4.1910, 8 S., hs. (lat. Schrift), UB Heidelberg, http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs2740IIIA-224_78-79
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Windelband an Heinrich Rickert, Bordighera, 12.4.1910, 8 S., hs. (lat. Schrift), UB Heidelberg, http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs2740IIIA-224_78-79
Bordighera, 12.4.10
Lieber Freund,
Der Genuss dieses Frühlings, der mit unvergleichlichem Zauber mich hier umfängt, macht faul und gedankenlos. Es ist ein Träumen von Tag zu Tag, gelegentlich einmal durch eine Fahrt an eine andre der Küstenstädte unterbrochen. So müssen Sie es mir verzeihen, dass ich Ihnen für Ihren Brief[1] mit allen Beilagen erst heute, und auch heute nur kurz antworte. ich werde mich nun sicher so einrichten, dass ich in der zweiten Hälfte der nächsten Woche Sie für ein Stündchen spreche[2]: ich werde, da unsre Reisebestimmungen, von Wetter und Befinden abhängig, heut noch nicht genau feststehen, mich bei Ihnen anmelden, wahrscheinlich Donnerstag, d[en] 21t., vielleicht schon Tags zuvor. ich hoffe, dass ein persönliches Aussprechen uns besser zum Ziele führen wird als die Briefe, über deren | leicht zu Missverständnis und Hemmung führende Unzulänglichkeit Sie mit Recht klagen[3].
Nur ein paar Punkte möchte ich deshalb vorläufig berühren. Zunächst mein Bedauern darüber, dass, wie ich nun erfahre, an diesen Rattenkönig[4] von Irrungen auch ich mitschuldig bin, weil ich auf Ihre Anfrage über Ruge nicht geantwortet habe. ich beklage das jetzt sehr und bitte dafür um Verzeihung. Zur Erklärung kann ich nur anführen: meine Antwort konnte bei der komplicierten Art des Mannes, die Sie nun selbst kennen gelernt haben, nicht mit ein paar Worten abgemacht werden: ich brauchte dazu mehr Zeit und Musse, als ich finden konnte. Dazu kam, dass ich vorhatte, aus Tirol[5] im September über Freiburg zurückzureisen. Aus allerlei Gründen nahmen | wir dann aber doch den Rückweg über München. Und ebenso gingʼs im Herbst: ich war im October in Baden-Baden[6] und hatte die bestimmte Absicht, von da einen Abstecher nach Fr[eiburg] zu machen, vor allem, um endlich einmal wieder mit Ihnen zu reden: auch da kam es wegen Wetter und Missbefinden und bei einer dienstlich verfrühten Rückkehr leider nicht dazu. Trotz alledem hätte ich aber geschrieben, wenn ich auch nur im entferntesten an die Möglichkeit gedacht hätte, dass es sich darum handelte, Ruge aus der Redaction des L[ogos] zu entfernen. Seine Zugehörigkeit dazu erschien mir als das Selbstverständlichste von der Welt, – nach dem, was er für den L[ogos] geopfert und getan[7] hatte. Und ich kann auch heut noch nicht davon abkommen, dieses Recht R[uge]ʼs anzuerkennen: dass es moralisch vorliegt, halte ich für unbestritten; dass | ihm sogar ein juridisches Moment innewohnt, zeigte jener Brief des Verlegers Faust[8], der in Freiburg anfangs so grosse Aufregung hervorgerufen hat. Jedenfalls ist dies der Ausgangspunkt, von dem R[uge]ʼs Stellungnahme zu würdigen ist. Es ist auch der Grund, weshalb er selbst an der Scheinexistenz in der Redaction festhält: und es bleibt zu bedenken, dass wenn er auch nominell ausgeschieden wäre, man von neuem bei Boutroux und Croce hätte um die Befugnis zum Abdruck ihrer Beiträge[9] nachsuchen müssen, die sie Ruge erst zu anderer Verwendung und dann für den von ihm mitredigierten Logos überlassen hatten! –
Sodann bin ich im Irrtum gewesen, wenn ich den Verlauf so aufgefasst habe, als sei Ruge ungefragt[a] erst durch den Abzug des Titelblatts über | seine Ausscheidung aus der Herausgabe unterrichtet worden. ich sehe jetzt, dass er gefragt war, seine Zustimmung verweigert hatte und aus jenem Blatt erst erfuhr, dass trotzdem sein Name gestrichen war. Das gebe ich natürlich zu. Aber die Position von Mehlis scheint mir wenig dadurch gebessert, dass er gegen den ausdrücklichen Widerspruch R[uge]’s dessen Ausschliessung vorgenommen hat. Das bleibt objectiv das Unrecht, das R[uge] widerfahren ist.
Subjectiv hat freilich M[ehlis] gewichtige Entschuldigungsgründe: 1) den „Rechtsirrtum“, der jetzt dahin präcisiert ist, dass er gemeint hat, diese Frage durch Majorität entscheiden zu können. Freilich kommt mir der Irrtum etwas stark vor. ich denke mir die Sache etwa nach Analogie: wenn sich drei Leute zu einer Firma zusammentun, so mögen sie die einzelnen Geschäftsfragen per majora entscheiden: wenn sich aber zwei davon zu einer „Majorität“ zusammentäten, um den Namen des dritten aus der rechtlich festgestellten Firma gegen seinen Widerspruch zu streichen, so wäre das doch einigermassen naiv. – 2) Mehlis handelte auf | Ihren Wunsch und stand unter Ihrem Druck. Nach dem, was Sie mir jetzt schreiben, muss ich annehmen, dass, wenn Sie mir anfangs gleich mitteilten, es sei nicht die Absicht von Mehlis, R[uge] aus der Redaction „herauszudrängen“, ich das so aufzufassen habe, dass Sie selbst R[uge] aus der Redaction auszuschliessen wünschten, zumal nachdem er sich in den Redactionsgeschäften so unliebsam gemacht hatte, wie Sie es schildern. Das ist natürlich dann auch der Punkt, von dem später die definitive Auseinandersetzung wird bestimmt werden müssen. – 3) M[ehlis] war in den entscheidenden Tagen krank. Das grosse Gewicht dieses Moments ist mir neu. Die Krankheit war zwar gelegentlich erwähnt worden; aber dass sie in die Tage fiel, wo eilig die schwierige Sache zu erledigen war, dass ein Influenza-Fieber als aetiologisches[10] Moment in die traurige Geschichte hineinspielt, das erfahre ich erst jetzt. Und dem trage | ich natürlich gern Rechnung.
Also, diese Entschuldigungsgründe will ich keineswegs verkennen: aber sie hindern nicht, dass eben etwas zu entschuldigen bleibt[11], – dass nämlich objectiv das Verfahren von M[ehlis] geeignet war, R[uge]’s Recht zu beeinträchtigen und deshalb ihn zu der gereizten Abwehr zu verleiten. Nachdem R[uge] selbst die Inkorrektheit dieser Abwehrbriefe mit aller Loyalität anerkannt und sachlich die grosse Nachgiebigkeit erwiesen hat, durch die vorläufig der formelle Ausgleich möglich wurde, wäre eine Anerkenntnis von der andern Seite m. E. einfach eine Sache der Gerechtigkeit, und ich fühle mich bedrückt, solange ein solches nicht erfolgt.
Der Brief aber von Mehlis[12] an Sie, der ja wohl für mich bestimmt ist, ohne freilich mich zu erwähnen, dieser Brief enthält jenes Anerkenntnis nicht. Der allgemeine Satz: „An Irrtum und Fehlern in der Behandlung dieser ganzen Angelegenheit meiner|seits hat es gewiss nicht gefehlt“ ist, wie Sie sehr richtig bemerken[b], viel zu allgemein gehalten. Er würde mir erst genügen, wenn ich die Sicherheit hätte, ihn auf das Verhältnis zu Ruge zu beziehen. Und dazu wäre diese Allgemeinheit garnicht nötig, sobald nur das anerkannt wäre, was ich oben wieder bezeichnet habe.
Dies also vorläufig, lieber Freund; ich hoffe, dass wenn wir uns in acht bis zehn Tagen sehen, wir uns mündlich leichter verständigen: ich habe ja nur den einen Wunsch, dass der Logos nicht mit einer unausgeglichenen Ungerechtigkeit ins Leben getreten sein möchte! Der Gedanke daran ist mir zu bedrückend, als dass ich nicht meinerseits alles tun sollte, um ihm zu entgehen.
Also auf ein gutes Wiedersehen!
Getreulich der Ihrige
W Windelband
Die Briefschaften, die Sie beigelegt hatten[13], bringe ich selbst mit; ich habe hier heute im Abreisen schlechte Gelegenheit, einschreiben[14] zu lassen!
Kommentar zum Textbefund
Kommentar der Herausgeber
7↑geopfert und getan ] Ruge hatte die für seine Jahresschrift Die Philosophie der Gegenwart geplanten Beiträge von Boutroux und Croce in den Logos eingebracht, vgl. den Kommentar zu Windelband an Paul Siebeck vom 24.7.1909.9↑Abdruck ihrer Beiträge ] in Heft 1 des Logos, 1910: Emile Boutrox: Wissenschaft und Philosophie, Benedetto Croce: Ueber die sogenannten Werturteile.11↑zu entschuldigen bleibt ] vgl. Windelband an Rickert vom 25.3.1910 u. Rickert an Windelband vom 28.3.1910 sowie Windelband an Rickert vom 2.5.1910.▲
