Bibliographic Metadata
- TitleRichard Avenarius an Vaihinger, Hirslanden/Zürich, 18.10.1877, 3 S., hs., Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, Aut. XXI, 1 m, Nr. 7
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- Physical LocationStaats- und Universitätsbibliothek Bremen, Aut. XXI, 1 m, Nr. 7
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Richard Avenarius an Vaihinger, Hirslanden/Zürich, 18.10.1877, 3 S., hs., Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, Aut. XXI, 1 m, Nr. 7
Verehrtester Herr College!
Sie wissen längst, warum mein Dank für Ihren Artikel[1] sich so verspätet; nun nehmen Sie ihn zusammen mit meinem Dank für Ihre freundlichen Glückwünsche[2]!
Ich habe Ihren Artikel mit großem Interesse gelesen, und eine Änderung wäre mir nur (was Sie auch schon selbst gefühlt) in Betreff des § 4 wünschenswert gewesen – dieser könnte allerdings eine kräftige Kürzung[3] ertragen. Sonst habe ich mir nur erlaubt, einige Ausdrücke zu ändern[4] (z. B. statt „Zusammenkoppeln“ – „zusammenmengen“, weil Ihr „Sichten“ auf das „Koppeln“ nicht passen würde); ich hoffe, daß meine Aenderungen Ihren Beifall finden werden. – Hinsichtlich des Titels habe ich die Druckerei angewiesen, den Platz noch leer zu lassen: mir schien nämlich gerade im Hinblick auf Ihre Untersuchungen, auf die ja auch Sie den „Hauptnachdruck“ legen (§ 7 ff.), es nicht unangezeigt, den Titel selbst etwas „absoluter“ zu fassen, etwa so: „Inhalt u. Erkenntnißwerth des Begriffs des Absoluten (neue Zeile:) erörtert | an dem Beispiele Spencer’s.“ Was meinen sie hierzu? Fügen Sie den Titel nach Belieben ein.
Irre ich mich, wenn ich sachlich den Eindruck habe, daß Ihre Stellung gegenüber dem lieben Ding-an-sich noch ein wenig schwankend sei?
Die Correctur wird Ihnen von der Pierer’schen Hofbuchdruckerei (Stephan Geibel & Co) Altenburg[5], Sachsen-Altenburg zur gefl.[a] umgehenden Erledigung zugesandt werden; ich brauche Sie gewiß nicht daran zu erinnern, daß größere, vom Setzer unverschuldete Correcturen den Herren Autoren belastet werden müssen.
Ihre Manuscript-Sendung war für deutsche – nicht für außerdeutsche Verhältnisse frankirt – hat daher ein Strafporto von 4 fr. 50 c. zur Folge gehabt. Ich weiß nicht, was in solchen Fällen Usus ist: ob der sündige Autor oder die Verlagshandlung den Schaden hat[6]. Nun, wir werden ja sehen!
Und nun noch eine freundschaftliche Bitte! Sie haben doch gewiß die humane Absicht, daß ich Ihre Briefe auch lesen könne – aber dann bitte ich herzlich: ermöglichen Sie mir es durch Ihre edle Handschrift! Wie heißt z. B. doch | das Werk, das Sie mir als Beleg anzuführen[7] die Güte hatten?
Mit herzlichstem Gruß!
Ihr abgeplagter u. ergebenster
R. Avenarius.
Hirslanden b/Zürich, Forchstr. 11
d. 18. Oct[ober] 77.
Kommentar zum Textbefund
Kommentar der Herausgeber
4↑Ausdrücke zu ändern ] im Druck S. 219 heißt es: Ziehen wir nun das weitmaschig angelegte Netz unserer Argumentationen zusammen, so ist das Resultat, dass es ein „Problem des Absoluten“ im Spencer’schen Sinne gar nicht gibt, sondern dass unter dieser Bezeichnung mindestens sechs verschiedene Fragen zusammengemengt sind, die ich durch die oben mitgetheilte Unterscheidung zu sichten versucht habe.5↑Pierer’schen Hofbuchdruckerei (Stephan Geibel & Co) Altenburg ] Druckort der Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie.6↑den Schaden hat ] vgl. die Notiz im inneren Deckel des ersten Hefttitels der Zeitschrift Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie 3 (1879): Zur gefälligen Beachtung. Alle Brief- und Kreuzbandsendungen an die Redaction dieser Zeitschrift bitte ich nach Zürich, Wipkingen, Röthelstrasse N, zu adressiren. Die häufigen und nicht unbeträchtlichen Strafporti bei ungenügender Francatur nöthigen zu der weiteren ergebenen Bitte an unsere geehrten Herren Correspondenten in Deutschland, bei der Frankirung ihrer Sendungen beachten zu wollen, dass für die Schweiz nicht die Portosatzbestimmungen für Deutschland, sondern diejenigen für den Weltpostverein massgebend sind. Der Herausgeber R. Avenarius.▲