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- TitleZur Rolle der Selbstbestimmung in der Praxis rechtlicher Betreuung aus der Perspektive der Betreuten : Nutzen und Nutzung als Gegenstand der Betreuungsforschung / vorgelegt von: Beate Schütz, Lemgo
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- EditionElektronische Ressource
- Description1 Online-Ressource (V, 290 Blätter)
- Institutional NoteBergische Universität Wuppertal, Dissertation, 2017
- LanguageGerman
- Document typeDissertation (PhD)
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- Reference
- Archive
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Deutsch
Die im Bericht der Psychiatrie-Enquete von 1975 festgestellten Mängel in Unterbringung und Umgang mit psychiatrisch behandelten Menschen standen im Widerspruch zum Grundgesetz. Der darauf einsetzende Gesetzgebungsprozess führte zu einer Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts mit Konzentration auf die Herstellung des Rechts auf Selbstbestimmung nach Art. 2 GG. Im Jahr 1992 trat schließlich, basierend auf dem neuen Betreuungsrecht, das Betreuungsgesetz in Kraft. Betreuung als sozialpädagogische Praxis ist eng gebunden an die Praxis der Betreuungsrechtsprechung. Sie betrifft eine seit Jahren in etwa gleichbleibend große Gruppe von 1,3 Millionen Bürgern. Deren Selbstbestimmungsrechte unterliegen jedoch den Interventionsrechten, welche die Rechtsprechung den Professionellen der Betreuung zuspricht, um Betroffenen in Form von Aufgabenkreisen konkret dabei helfen zu können, ihre rechtlichen Angelegenheiten im Alltag zu bewältigen. Die Dissertation widmet sich dem Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmungs- und Interventionsrechten. Die Arbeit hat zugleich den Anspruch, ein bislang fehlendes Rahmenkonzept einer Betreuungsforschung zu entwickeln. In Anlehnung an die sozialpädagogische Dienstleistungstheorie (Schaarschuch 1999) untersucht sie in einer empirischen Studie die Formen der Wahrnehmung bzw. Einschränkung von Selbstbestimmung im Betreuungsalltag am Beispiel von Betroffenen. Beide Ziele stehen im Einklang mit einer dritten Absicht: Fokussierung der Folgen psychischer Erkrankung auf den Lebensverlauf und den Anstrengungen einer sozio-biographischen Rehabilitation durch die Betroffenen selbst.
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