Titelaufnahme
- TitelMehrfachnutzung privat genutzter und fest vermieteter Stellplätze : Konzeption und Realisation eines internetgestützten Stellplatzvermittlungssystems / vorgelegt von Nicholas Hollmann
- Beteiligte
- Erschienen
- Umfang1 Computerdatei (ca. 5,26 MB) : Auszüge (Titel, Abstract, Inhaltsverzeichnis, ca. 132 KB)
- HochschulschriftWuppertal, Univ., Diss.
- SpracheDeutsch
- DokumenttypDissertation
- URN
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- Nachweis
- Archiv
- IIIF
Deutsch
Die Arbeit "Mehrfachnutzung privat genutzter und fest vermieteter Stellplätze" behandelt die Frage, wie viele dieser Stellplätze sich durch eine Mehrfachnutzung einsparen lassen, und wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann. Hierzu wurde zum einen eine Bemessungsgrundlage für die Reduzierung von Parkflächen entwickelt, die auf einer Mehrfachnutzung privat genutzter und fest vermieteter Stellplätze von Bewohnern und Beschäftigten basiert. Zum anderen wurde ein internetgestütztes Stellplatzvermittlungssystem entwickelt, das eine solche Mehrfachnutzung ermöglicht.
Der Hintergrund dieser Arbeit ist die Tatsache, dass sich der Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Bundesgebiet zwischen 1993 und 1999 von 120 auf etwa 129 Hektar pro Tag beschleunigt hat. Dieser Trend ist fast ungebrochen - trotz einer Empfehlung der Enquete-Kommission des Bundestags "Schutz des Menschen und der Umwelt" und des Bundesministeriums für Umwelt, die jährliche Neuinanspruchnahme von Landschaftsfläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke in den kommenden zehn Jahren stufenweise deutlich zu senken. Bereits 1992 hat sich die Bundesrepublik Deutschland in der Rio-Deklaration und der Agenda 21 zur Politik einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung verpflichtet.
Die Hauptaufgabe der Stadtentwicklung und Stadterneuerung muss also darin bestehen, den immensen Bestand an Siedlungsbrachflächen vorrangig vor der Neuinanspruchnahme von Freiflächen einer neuen urbanen Nutzung zuzuführen. Diese Zielsetzung wird bei Stadtentwicklungsprojekten in den letzten Jahren auch vermehrt verfolgt. Die neue Siedlungspolitik fordert und fördert in zunehmendem Maße die Erschließung innerstädtischer Quartiere, um der fortschreitenden Zersiedlung entgegenzuwirken. Auf Brachflächen, die industriell, gewerblich, verkehrlich oder militärisch genutzt werden, entdecken die Menschen die Qualität des urbanen Lebens.
Aus planerischer Sicht wird dabei in besonderem Maße auf die Attraktivität des Wohnumfeldes geachtet, wobei neben gestalterischen auch verkehrliche Aspekte eine maßgebliche Rolle spielen. Der ruhende Verkehr wird vermehrt aus dem öffentlichen Straßenraum verbannt, um sich in Tiefgaragen wieder zu finden. Die knappe Ressource der Freiflächen in innerstädtischen Quartieren ist dafür ein ausschlaggebender Grund. Freiflächen sollen in erster Linie der Erholung der Menschen zugute kommen.
Die Konsequenzen dieser Maßnahmen sind vor allem hohe Investitionskosten für die Anlagen des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen oder automatischen Parkierungsanlagen. Die Kosten, die Forderung nach Flächeneinsparungen und die Tatsache, dass privat genutzte und fest vermietete Stellplätze, insbesondere Bewohnerstellplätze, in den Tagesstunden nur einen sehr geringen Auslastungsgrad aufweisen, legen die Forderung nahe, solche Stellplätze mehrfach zu nutzen. In Stadt- und stadtkernnahen Gebieten machen diese Stellplätze immerhin einen Anteil von fast 30% des gesamten Parkraums aus. Da sie einem exklusiven Nutzungsrecht unterliegen, liegt der Auslastungsgrad zum Teil unter 60%.
Die Tagesganglinien der Parkraumnachfrage, die anhand einer in dieser Arbeit entwickelten Methode aus Daten von Mobilitätstagebüchern abgeleitet wurden, haben gezeigt, dass Bewohner und Beschäftigte als Nachfragegruppen für eine Mehrfachnutzung von Stellplätzen hervorragend geeignet sind. Der Vorteil, Daten aus Mobilitätstagebüchern zur Ermittlung der Parkraumnachfrage zu nutzen liegt darin, dass sich damit ganz genaue Aussagen machen lassen über die tatsächliche Parkraumnachfrage einzelner Nutzergruppen, die in anderen Verfahren aus den Gebietsstrukturdaten abgeleitet werden müssen. Auch können so Parkvorgänge auf nicht öffentlich zugänglichen Parkflächen bewertet werden, die sonst nur sehr schwer zu erfassen sind.
Eine Simulation des Parkverhaltens mit poissonverteilter Ereigniswahrscheinlichkeit der Parkraumnachfrage hat ergeben, dass 25% der Bewohnerstellplätze durch Beschäftigte mitgenutzt werden können, ohne dass es zu nennenswerten Überschneidungen kommt. Dies gilt jedoch erst, wenn mindestens 60 Bewohnerstellplätze für eine Mehrfachnutzung zur Verfügung stehen. Die Simulationsergebnisse zeigen, dass dann eine Wahrscheinlichkeit der Stellplatzverfügbarkeit von 95% erreicht wird.
Die Untersuchung verschiedener Gebietstypen hat gezeigt, dass in erster Linie die Nutzungsmischung für die Größe des Einsparpotenzials ausschlaggebend ist. Betrachtet man allein die Möglichkeit der Mehrfachnutzung von Stellplätzen durch Bewohner und Beschäftigte, so zählen zu den besonders geeigneten Gebieten aufgrund ihrer Nutzungsmischung vor allem Stadtkern-, stadtkernnahe Gebiete sowie allgemeine Wohngebiete.
In der Praxis ist eine Mehrfachnutzung von Bewohnerstellplätzen jedoch nur schwer durchzusetzen, da die Meinung weit verbreitet ist, Wohnungen ließen sich nur mit einem fest zugeordneten Stellplatz vermarkten. Um dennoch eine Mehrfachnutzung zu ermöglichen, die den Wunsch nach exklusivem Nutzungsrecht berücksichtigt, wurde im Rahmen dieser Arbeit eine Methode entwickelt, die es erlaubt, privat genutzte und fest vermietete Stellplätze mehrfach zu nutzen. Da diese in der Regel nicht öffentlich zugänglich sind, ist das nicht ohne weiteres möglich. Es wurde ein Stellplatzvermittlungssystem entwickelt, um das Potenzial der tagsüber leer stehenden Stellplätze zu erschließen.
Diese internetbasierte Anwendung erlaubt eine organisierte Mehrfachnutzung und ermöglicht es jedem Bewohner, den eigenen Stellplatz nach seinen Bedürfnissen zu vermieten. Beschäftigte haben die Möglichkeit, online Stellplätze zu reservieren, wobei die Nutzung eines freigegebenen Stellplatzes auch ohne Reservierung möglich ist. Voraussetzung ist allerdings eine einmalige Registrierung zur Nutzung des Systems. Dies ist sowohl aus rechtlichen Gründen als auch zu Zwecken der Abrechnung notwendig.
Der Anreiz, sich an einem solchen System zu beteiligen, ist aus Sicht der Bewohner finanzieller Art. Die Einnahmen aus den Vermietungen an Beschäftigte werden den Bewohnern anteilig - je nach Umfang der Stellplatzfreigabe - gutgeschrieben.
Eine solche organisierte Mehrfachnutzung von Bewohnerstellplätzen kann aber nur dann erfolgreich funktionieren, wenn der Parkraum für Beschäftigte entsprechend verknappt wird, so dass dem Angebot, das durch Freigabe der Bewohnerstellplätze entsteht, eine entsprechende Nachfrage gegenübersteht.
Da das Stellplatzvermittlungssystem, das im Rahmen dieser Arbeit entwickelt wurde, eine Neuerung ist, gibt es bisher keine praktischen Erfahrungswerte über die verschiedenen Faktoren, die maßgebend für die genaue Größe des Einsparpotenzials sind, das sich durch dieses System einstellen wird (z.B. Pünktlichkeitsquote, Beteiligungsgrad etc.). Aufschluss darüber kann ein Einsatz des Systems in bereits bestehenden Stadtquartieren mit hohem Parkdruck und entsprechender Nutzungsmischung geben. Zwar kann so zunächst keine Reduzierung von Verkehrsflächen erreicht werden, vielmehr wird durch die effizientere Nutzung sogar zusätzliches Parkraumangebot geschaffen. Allerdings besteht bei erfolgreichem Einsatz im Bestand die Möglichkeit, bereits bestehende Parkflächen zurückzubauen. Vor allem aber können die gewonnenen Erkenntnisse auf Neubauquartiere übertragen und durch reduzierte Stellplatzrichtwerte umgesetzt werden.
Privatrechtlich entstehen keine Probleme bei einer organisierten Mehrfachnutzung von Bewohnerstellplätzen, wobei Haftungsfragen vertraglich zu regeln sind. Auch aus planungsrechtlicher Sicht steht einer Mehrfachnutzung von Stellplätzen und der notwendigen Reduzierung der Stellplatzrichtwerte prinzipiell nichts entgegen. In allen Landesbauordnungen wird die Möglichkeit eingeräumt, Stellplatzrichtwerte für Teile des Gemeindegebietes zu reduzieren. Auch die Tatsache, dass in einigen Bundesländern die Wohnnutzung von dieser Möglichkeit ausgenommen ist, steht dem nicht entgegen. Denn es ist schließlich der Stellplatzrichtwert für die Gewerbenutzung, der zu reduzieren ist.
Dennoch sollte darüber nachgedacht werden, die Mehrfachnutzung von Stellplätzen für die Ermittlung der Parkraumnachfrage explizit in den Landesbauordnungen zu erwähnen. Das Land Schleswig-Holstein hat dies bereit getan. Zu berücksichtigen ist dabei die Tatsache, dass das Baugesetzbuch ausdrücklich vorschreibt, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Neben der Flächenersparnis, die der Allgemeinheit zugute kommt, ergeben sich finanzielle Einsparungen für Investoren von Stadtquartieren. Am Beispiel des Rheinmetallgeländes in Düsseldorf-Derendorf wurde in dieser Arbeit das zu erwartende Einsparpotenzial berechnet. Bei den dort ohne Mehrfachnutzung benötigten 820 Bewohnerstellplätzen und 1.550 Beschäftigtenstellplätzen ergibt sich durch eine gemeinschaftliche Nutzung aller Stellplätze ein finanzielles Einsparpotenzial der Baukosten von mehr als 8 Mio. €.
Vorausgesetzt, von der Gemeinde wird keine Ablösesumme für die nicht gebauten Stellplätze erhoben. Ansonsten reduziert sich die eingesparte Summe auf ca. 3,5 Mio. €. Soll jeder Wohneinheit ein Stellplatz mit exklusivem Nutzungsrecht zugeordnet werden, so ist ein Stellplatzvermittlungssystem einzusetzen, um eine organisierte Mehrfachnutzung zu ermöglichen. In diesem Fall muss von einem etwas geringeren Einsparpotenzial ausgegangen werden, da nur Bewohnerstellplätze von Beschäftigten mitgenutzt werden können, abzüglich einer Stellplatzreserve. Eine Reserve wird benötigt, um eventuelle Überlagerungen der Parkraumnachfrage aufzufangen. Das finanzielle Einsparpotenzial der Baukosten beträgt dann 2,3 Mio. € bis 4 Mio. €, je nachdem, ob eine Stellplatzablösesumme fällig wird oder nicht.
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