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Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sollte das Handelsbilanzrecht an die International Financial Reporting Standards (IFRS) angenähert werden. Gleichzeitig sollten HGB‐Bilanzierer weiterhin mit weniger Kosten belastet werden als Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Die Bilanzierung latenter Steuern hat im Zuge des BilMoG vor allem durch die Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit an Bedeutung gewonnen und wurde während des Gesetzgebungsverfahrens besonders kontrovers diskutiert. Um die Unternehmen nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten, wurde abweichend vom ursprünglichen Gesetzentwurf letztendlich am Ansatzwahlrecht für den Überhang aktiver latenter Steuern im Einzelabschluss sowie am Saldierungswahlrecht im Einzel‐ und Konzernabschluss festgehalten. Die Wahlrechte zur Aktivierung und Saldierung latenter Steuern eröffnen den Unternehmen bilanzpolitische Möglichkeiten. In der vorliegenden Arbeit wird theoretisch und empirisch untersucht, welche Faktoren die Ausübung dieser Wahlrechte bestimmen. Hierbei werden bilanzpolitische Motive identifiziert. Diese liefern nicht nur wertvolle Hinweise für die weitere Forschung, sondern auch für die Analyse von Jahresabschlüssen und die Weiterentwicklung von Rechnungslegungsregeln.

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