<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><head profile="http://dublincore.org/documents/dcq-html/"><meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=UTF-8"/><title>Paul Siebeck an Windelband, Tübingen, 17.3.1910, Text nach einer Transkription von Klaus Christian Köhnke, Umfang und Besonderheiten nicht bekannt, Staatsbibliothek zu Berlin, Haus Potsdamer Straße, NL 488</title><link rel="schema.DC" href="http://purl.org/dc/elements/1.1/"/><link rel="schema.DCTERMS" href="http://purl.org/dc/terms/"/><meta name="DC.publisher" content="University of Wuppertal"/><meta name="DC.subject" content="Forschungsgrundlagen Wilhelm Windelband"/><meta name="DC.creator" content="Jörn Bohr"/><meta name="DC.creator" content="Gerald Hartung"/><meta name="DC.contributor" content="Bülow &amp; Schlupkothen XML services"/><meta name="DC.identifier" content="urn:nbn:de:hbz:468-edww2020-000635-6"/><style type="text/css">
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Laut telefonischer Auskunft von Roland Klein, Referat für Nachlässe und Autographen der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz vom 21.11. und 2.12.2016 ist die Erfassung des Nachlasses 488 (Verlagsarchiv Mohr-Siebeck) noch nicht abgeschlossen.&#xD;&#xA;">Transkription von Klaus Christian Köhnke</span></span><span class="ED-note"><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-1" id="app-editorial-1-ref" title="Transkription von Klaus Christian Köhnke ] Kollation derzeit nicht möglich. Der Transkription liegt die Datei Manuskript: Windelband Briefe | herauszugeben von K. C. Köhnke | Ausdruck vom 1.3.2012 zugrunde, die den Herausgebern zur Verfügung steht. Ein Ausdruck dieser Datei befindet sich in öffentlichem Besitz (Universität Leipzig, Nachlass Klaus Christian Köhnke NL 330/3/1/2). Die Signatur des Originals ist mit Stichtag 14.5.2018 noch nicht bekannt. Laut telefonischer Auskunft von Roland Klein, Referat für Nachlässe und Autographen der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz vom 21.11. und 2.12.2016 ist die Erfassung des Nachlasses 488 (Verlagsarchiv Mohr-Siebeck) noch nicht abgeschlossen.">[1]</a>, Umfang und Besonderheiten nicht bekannt</span>, <span class="ED-pubPlace">Staatsbibliothek zu Berlin, Haus Potsdamer Straße, NL 488</span></p><div class="ED-text"><p class="ED-dateline">17. März 1910</p><p class="ED-salute"><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-2" title="wz. ] Namenskürzel des Ausfertigers nicht aufgelöst&#xD;&#xA;">wz.</span><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-2" id="app-editorial-2-ref" title="wz. ] Namenskürzel des Ausfertigers nicht aufgelöst">[2]</a> Herrn Geheimen Rat Professor <abbr title="Doktor" class="ED-abbr">Dr.</abbr> W. Windelband in Heidelberg.</p><p class="ED-p">Hochverehrter Herr Geheimrat, um Sie über meine <span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-3" title="Stellungnahme in der Konfliktsache ] vgl. Siebeck an Windelband vom 16.3.1910&#xD;&#xA;">Stellungnahme in der Konfliktsache</span><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-3" id="app-editorial-3-ref" title="Stellungnahme in der Konfliktsache ] vgl. Siebeck an Windelband vom 16.3.1910">[3]</a> vollständig zu orientieren erlaube ich mir, Ihnen <span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-4" title="anbei eine Abschrift ] nicht ermittelt&#xD;&#xA;">anbei eine Abschrift</span><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-4" id="app-editorial-4-ref" title="anbei eine Abschrift ] nicht ermittelt">[4]</a> meines <span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-5" title="Briefes an Herrn Dr. Mehlis ] vgl. Siebeck an Georg Mehlis vom 17.3.1910: Sehr verehrter Herr Doktor […] Ich glaube, Sie befinden sich in einem Rechtsirrtum. Am 20. Februar gaben Sie mir die genaue Fassung des Vordertitels, wie sie in den Vertrag aufgenommen werden soll, an. Die Aufnahme des Titels erfolgte in den Vertrag, und damit ist diese Fassung des Titels rechtsgiltig geworden. Es kann daran einseitig nichts geändert werden. Nach § 1 des Vertrages wird das Redaktionskomitee […] ausschließlich durch sie vertreten. […] Ich musste daher, als Sie mir am 25. Februar schrieben […] annehmen, dass Sie mir diese Nachricht gaben […] auch im Auftrag des Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge. […] Erst unmittelbar vor meiner Abreise erfuhr ich durch Herrn Dr. Ruge, […] dass meine Annahme nicht zutrifft […]. Die Rechtslage ist vollständig klar und ich kann, wie ich schon eingangs sagte, nur annehmen, dass Sie sich in einem Rechtsirrtum befanden, als Sie Ihren Brief vom 25. Februar an mich schrieben. Die Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge können auf Grund des Vertrages zweifellos darauf bestehen, dass Sie auf der Vorderseite des Titels genannt werden, und es unterliegt m. E. auch gar keinem Zweifel, das ein Prozess, den die Herren etwa anstrengen würden, zu ihren Gunsten entschieden werden muss. Unter diesen Umständen werden Sie es mir zu gute halten, wenn ich den Versuch mache, Sie davon abzuhalten, dass Sie sich den beiden Herren gegenüber nicht ins Unrecht setzen. […] Ich muss also in diesem Falle genau ebenso, wie sr. Zt. dem Wunsche des Herrn Professor Simmel gegenüber, die Notizen fallen zu lassen, eine Aenderung des Vertrages ablehnen. Der Vertrag ist so kurzfristig abgeschlossen, dass mit einer Aenderung desselben sehr wohl gewartet werden kann, bis er abgelaufen ist. Ich darf wohl daran erinnern, dass ich sr. Zt. in Freiburg nicht ohne Bedenken war, als Sie mir sagten, dass Herr Dr. Ruge in die Redaktion aufgenommen sei. Nachdem dies aber vertragsmäßig festgelegt ist und dazu auch noch die Fassung des Titels in dem Vertrag normiert ist, kann daran nichts mehr geändert werden, es sei denn, dass Dr. Kroner, Dr. Ruge und ich die Zustimmung dazu geben. Nun erfahre ich erst bei meiner Rückkehr von der Reise durch Ihren Brief vom 9., dass es der ausdrückliche Wunsch des Herrn Professor Rickert sei, dass Herr Dr. Ruge nicht auf der Vorderseite des Titels genannt wird. So ausserordentlich gerne ich die Wünsche des Herrn Professor Rickert erfülle, so muss ich sagen, dass in diesem Falle sein Wunsch zu spät kommt, als dass seine Erfüllung vom Standpunkt unseres Vertrages aus ermöglicht werden könnte, es sei denn, dass die Parteien ihre Zustimmung geben. Ist letzteres nicht zu erreichen, so bleibt nichts anderes übrig, als Herrn Professor Rickert zu bitten, er möge, der Sache zulieb, der wir doch alle dienen wollen, seinen Widerspruch fallen lassen. Ich will gar nicht davon reden, dass ein Teil des 1. Heftes schon gedruckt ist, dass meine Vorbereitungen zum Vertrieb unlieb unterbrochen werden, dass alles soll jetzt Nebensache sein, die Hauptsache ist, dass die Einsprache des Herrn Professor Rickert tatsächlich zu spät erfolgt ist. Warum er nicht schon früher und namentlich damals, als Sie mir unterm 20. Februar die Fassung des Vordertitels mitteilten, befragt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass aber in letzter Stunde das Logos-Unternehmen infolge eines offensichtlich vorgekommenen Versehens mehr oder weniger in Frage gestellt wird, das geht denn doch nicht wohl an. Wo die Schuld liegt, weiss ich nicht und kommt für mich auch weiter nicht in Betracht (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. UB Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 28–29).&#xD;&#xA;">Briefes an Herrn </span><abbr title="Doktor" class="ED-abbr"><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-5" title="Briefes an Herrn Dr. Mehlis ] vgl. Siebeck an Georg Mehlis vom 17.3.1910: Sehr verehrter Herr Doktor […] Ich glaube, Sie befinden sich in einem Rechtsirrtum. Am 20. Februar gaben Sie mir die genaue Fassung des Vordertitels, wie sie in den Vertrag aufgenommen werden soll, an. Die Aufnahme des Titels erfolgte in den Vertrag, und damit ist diese Fassung des Titels rechtsgiltig geworden. Es kann daran einseitig nichts geändert werden. Nach § 1 des Vertrages wird das Redaktionskomitee […] ausschließlich durch sie vertreten. […] Ich musste daher, als Sie mir am 25. Februar schrieben […] annehmen, dass Sie mir diese Nachricht gaben […] auch im Auftrag des Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge. […] Erst unmittelbar vor meiner Abreise erfuhr ich durch Herrn Dr. Ruge, […] dass meine Annahme nicht zutrifft […]. Die Rechtslage ist vollständig klar und ich kann, wie ich schon eingangs sagte, nur annehmen, dass Sie sich in einem Rechtsirrtum befanden, als Sie Ihren Brief vom 25. Februar an mich schrieben. Die Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge können auf Grund des Vertrages zweifellos darauf bestehen, dass Sie auf der Vorderseite des Titels genannt werden, und es unterliegt m. E. auch gar keinem Zweifel, das ein Prozess, den die Herren etwa anstrengen würden, zu ihren Gunsten entschieden werden muss. Unter diesen Umständen werden Sie es mir zu gute halten, wenn ich den Versuch mache, Sie davon abzuhalten, dass Sie sich den beiden Herren gegenüber nicht ins Unrecht setzen. […] Ich muss also in diesem Falle genau ebenso, wie sr. Zt. dem Wunsche des Herrn Professor Simmel gegenüber, die Notizen fallen zu lassen, eine Aenderung des Vertrages ablehnen. Der Vertrag ist so kurzfristig abgeschlossen, dass mit einer Aenderung desselben sehr wohl gewartet werden kann, bis er abgelaufen ist. Ich darf wohl daran erinnern, dass ich sr. Zt. in Freiburg nicht ohne Bedenken war, als Sie mir sagten, dass Herr Dr. Ruge in die Redaktion aufgenommen sei. Nachdem dies aber vertragsmäßig festgelegt ist und dazu auch noch die Fassung des Titels in dem Vertrag normiert ist, kann daran nichts mehr geändert werden, es sei denn, dass Dr. Kroner, Dr. Ruge und ich die Zustimmung dazu geben. Nun erfahre ich erst bei meiner Rückkehr von der Reise durch Ihren Brief vom 9., dass es der ausdrückliche Wunsch des Herrn Professor Rickert sei, dass Herr Dr. Ruge nicht auf der Vorderseite des Titels genannt wird. So ausserordentlich gerne ich die Wünsche des Herrn Professor Rickert erfülle, so muss ich sagen, dass in diesem Falle sein Wunsch zu spät kommt, als dass seine Erfüllung vom Standpunkt unseres Vertrages aus ermöglicht werden könnte, es sei denn, dass die Parteien ihre Zustimmung geben. Ist letzteres nicht zu erreichen, so bleibt nichts anderes übrig, als Herrn Professor Rickert zu bitten, er möge, der Sache zulieb, der wir doch alle dienen wollen, seinen Widerspruch fallen lassen. Ich will gar nicht davon reden, dass ein Teil des 1. Heftes schon gedruckt ist, dass meine Vorbereitungen zum Vertrieb unlieb unterbrochen werden, dass alles soll jetzt Nebensache sein, die Hauptsache ist, dass die Einsprache des Herrn Professor Rickert tatsächlich zu spät erfolgt ist. Warum er nicht schon früher und namentlich damals, als Sie mir unterm 20. Februar die Fassung des Vordertitels mitteilten, befragt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass aber in letzter Stunde das Logos-Unternehmen infolge eines offensichtlich vorgekommenen Versehens mehr oder weniger in Frage gestellt wird, das geht denn doch nicht wohl an. Wo die Schuld liegt, weiss ich nicht und kommt für mich auch weiter nicht in Betracht (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. UB Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 28–29).&#xD;&#xA;">Dr.</span></abbr><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-5" title="Briefes an Herrn Dr. Mehlis ] vgl. Siebeck an Georg Mehlis vom 17.3.1910: Sehr verehrter Herr Doktor […] Ich glaube, Sie befinden sich in einem Rechtsirrtum. Am 20. Februar gaben Sie mir die genaue Fassung des Vordertitels, wie sie in den Vertrag aufgenommen werden soll, an. Die Aufnahme des Titels erfolgte in den Vertrag, und damit ist diese Fassung des Titels rechtsgiltig geworden. Es kann daran einseitig nichts geändert werden. Nach § 1 des Vertrages wird das Redaktionskomitee […] ausschließlich durch sie vertreten. […] Ich musste daher, als Sie mir am 25. Februar schrieben […] annehmen, dass Sie mir diese Nachricht gaben […] auch im Auftrag des Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge. […] Erst unmittelbar vor meiner Abreise erfuhr ich durch Herrn Dr. Ruge, […] dass meine Annahme nicht zutrifft […]. Die Rechtslage ist vollständig klar und ich kann, wie ich schon eingangs sagte, nur annehmen, dass Sie sich in einem Rechtsirrtum befanden, als Sie Ihren Brief vom 25. Februar an mich schrieben. Die Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge können auf Grund des Vertrages zweifellos darauf bestehen, dass Sie auf der Vorderseite des Titels genannt werden, und es unterliegt m. E. auch gar keinem Zweifel, das ein Prozess, den die Herren etwa anstrengen würden, zu ihren Gunsten entschieden werden muss. Unter diesen Umständen werden Sie es mir zu gute halten, wenn ich den Versuch mache, Sie davon abzuhalten, dass Sie sich den beiden Herren gegenüber nicht ins Unrecht setzen. […] Ich muss also in diesem Falle genau ebenso, wie sr. Zt. dem Wunsche des Herrn Professor Simmel gegenüber, die Notizen fallen zu lassen, eine Aenderung des Vertrages ablehnen. Der Vertrag ist so kurzfristig abgeschlossen, dass mit einer Aenderung desselben sehr wohl gewartet werden kann, bis er abgelaufen ist. Ich darf wohl daran erinnern, dass ich sr. Zt. in Freiburg nicht ohne Bedenken war, als Sie mir sagten, dass Herr Dr. Ruge in die Redaktion aufgenommen sei. Nachdem dies aber vertragsmäßig festgelegt ist und dazu auch noch die Fassung des Titels in dem Vertrag normiert ist, kann daran nichts mehr geändert werden, es sei denn, dass Dr. Kroner, Dr. Ruge und ich die Zustimmung dazu geben. Nun erfahre ich erst bei meiner Rückkehr von der Reise durch Ihren Brief vom 9., dass es der ausdrückliche Wunsch des Herrn Professor Rickert sei, dass Herr Dr. Ruge nicht auf der Vorderseite des Titels genannt wird. So ausserordentlich gerne ich die Wünsche des Herrn Professor Rickert erfülle, so muss ich sagen, dass in diesem Falle sein Wunsch zu spät kommt, als dass seine Erfüllung vom Standpunkt unseres Vertrages aus ermöglicht werden könnte, es sei denn, dass die Parteien ihre Zustimmung geben. Ist letzteres nicht zu erreichen, so bleibt nichts anderes übrig, als Herrn Professor Rickert zu bitten, er möge, der Sache zulieb, der wir doch alle dienen wollen, seinen Widerspruch fallen lassen. Ich will gar nicht davon reden, dass ein Teil des 1. Heftes schon gedruckt ist, dass meine Vorbereitungen zum Vertrieb unlieb unterbrochen werden, dass alles soll jetzt Nebensache sein, die Hauptsache ist, dass die Einsprache des Herrn Professor Rickert tatsächlich zu spät erfolgt ist. Warum er nicht schon früher und namentlich damals, als Sie mir unterm 20. Februar die Fassung des Vordertitels mitteilten, befragt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass aber in letzter Stunde das Logos-Unternehmen infolge eines offensichtlich vorgekommenen Versehens mehr oder weniger in Frage gestellt wird, das geht denn doch nicht wohl an. Wo die Schuld liegt, weiss ich nicht und kommt für mich auch weiter nicht in Betracht (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. UB Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 28–29).&#xD;&#xA;"> </span><span class="ED-name"><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-5" title="Briefes an Herrn Dr. Mehlis ] vgl. Siebeck an Georg Mehlis vom 17.3.1910: Sehr verehrter Herr Doktor […] Ich glaube, Sie befinden sich in einem Rechtsirrtum. Am 20. Februar gaben Sie mir die genaue Fassung des Vordertitels, wie sie in den Vertrag aufgenommen werden soll, an. Die Aufnahme des Titels erfolgte in den Vertrag, und damit ist diese Fassung des Titels rechtsgiltig geworden. Es kann daran einseitig nichts geändert werden. Nach § 1 des Vertrages wird das Redaktionskomitee […] ausschließlich durch sie vertreten. […] Ich musste daher, als Sie mir am 25. Februar schrieben […] annehmen, dass Sie mir diese Nachricht gaben […] auch im Auftrag des Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge. […] Erst unmittelbar vor meiner Abreise erfuhr ich durch Herrn Dr. Ruge, […] dass meine Annahme nicht zutrifft […]. Die Rechtslage ist vollständig klar und ich kann, wie ich schon eingangs sagte, nur annehmen, dass Sie sich in einem Rechtsirrtum befanden, als Sie Ihren Brief vom 25. Februar an mich schrieben. Die Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge können auf Grund des Vertrages zweifellos darauf bestehen, dass Sie auf der Vorderseite des Titels genannt werden, und es unterliegt m. E. auch gar keinem Zweifel, das ein Prozess, den die Herren etwa anstrengen würden, zu ihren Gunsten entschieden werden muss. Unter diesen Umständen werden Sie es mir zu gute halten, wenn ich den Versuch mache, Sie davon abzuhalten, dass Sie sich den beiden Herren gegenüber nicht ins Unrecht setzen. […] Ich muss also in diesem Falle genau ebenso, wie sr. Zt. dem Wunsche des Herrn Professor Simmel gegenüber, die Notizen fallen zu lassen, eine Aenderung des Vertrages ablehnen. Der Vertrag ist so kurzfristig abgeschlossen, dass mit einer Aenderung desselben sehr wohl gewartet werden kann, bis er abgelaufen ist. Ich darf wohl daran erinnern, dass ich sr. Zt. in Freiburg nicht ohne Bedenken war, als Sie mir sagten, dass Herr Dr. Ruge in die Redaktion aufgenommen sei. Nachdem dies aber vertragsmäßig festgelegt ist und dazu auch noch die Fassung des Titels in dem Vertrag normiert ist, kann daran nichts mehr geändert werden, es sei denn, dass Dr. Kroner, Dr. Ruge und ich die Zustimmung dazu geben. Nun erfahre ich erst bei meiner Rückkehr von der Reise durch Ihren Brief vom 9., dass es der ausdrückliche Wunsch des Herrn Professor Rickert sei, dass Herr Dr. Ruge nicht auf der Vorderseite des Titels genannt wird. So ausserordentlich gerne ich die Wünsche des Herrn Professor Rickert erfülle, so muss ich sagen, dass in diesem Falle sein Wunsch zu spät kommt, als dass seine Erfüllung vom Standpunkt unseres Vertrages aus ermöglicht werden könnte, es sei denn, dass die Parteien ihre Zustimmung geben. Ist letzteres nicht zu erreichen, so bleibt nichts anderes übrig, als Herrn Professor Rickert zu bitten, er möge, der Sache zulieb, der wir doch alle dienen wollen, seinen Widerspruch fallen lassen. Ich will gar nicht davon reden, dass ein Teil des 1. Heftes schon gedruckt ist, dass meine Vorbereitungen zum Vertrieb unlieb unterbrochen werden, dass alles soll jetzt Nebensache sein, die Hauptsache ist, dass die Einsprache des Herrn Professor Rickert tatsächlich zu spät erfolgt ist. Warum er nicht schon früher und namentlich damals, als Sie mir unterm 20. Februar die Fassung des Vordertitels mitteilten, befragt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass aber in letzter Stunde das Logos-Unternehmen infolge eines offensichtlich vorgekommenen Versehens mehr oder weniger in Frage gestellt wird, das geht denn doch nicht wohl an. Wo die Schuld liegt, weiss ich nicht und kommt für mich auch weiter nicht in Betracht (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. UB Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 28–29).&#xD;&#xA;">Mehlis</span></span><span class="ED-name"><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-5" id="app-editorial-5-ref" title="Briefes an Herrn Dr. Mehlis ] vgl. Siebeck an Georg Mehlis vom 17.3.1910: Sehr verehrter Herr Doktor […] Ich glaube, Sie befinden sich in einem Rechtsirrtum. Am 20. Februar gaben Sie mir die genaue Fassung des Vordertitels, wie sie in den Vertrag aufgenommen werden soll, an. Die Aufnahme des Titels erfolgte in den Vertrag, und damit ist diese Fassung des Titels rechtsgiltig geworden. Es kann daran einseitig nichts geändert werden. Nach § 1 des Vertrages wird das Redaktionskomitee […] ausschließlich durch sie vertreten. […] Ich musste daher, als Sie mir am 25. Februar schrieben […] annehmen, dass Sie mir diese Nachricht gaben […] auch im Auftrag des Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge. […] Erst unmittelbar vor meiner Abreise erfuhr ich durch Herrn Dr. Ruge, […] dass meine Annahme nicht zutrifft […]. Die Rechtslage ist vollständig klar und ich kann, wie ich schon eingangs sagte, nur annehmen, dass Sie sich in einem Rechtsirrtum befanden, als Sie Ihren Brief vom 25. Februar an mich schrieben. Die Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge können auf Grund des Vertrages zweifellos darauf bestehen, dass Sie auf der Vorderseite des Titels genannt werden, und es unterliegt m. E. auch gar keinem Zweifel, das ein Prozess, den die Herren etwa anstrengen würden, zu ihren Gunsten entschieden werden muss. Unter diesen Umständen werden Sie es mir zu gute halten, wenn ich den Versuch mache, Sie davon abzuhalten, dass Sie sich den beiden Herren gegenüber nicht ins Unrecht setzen. […] Ich muss also in diesem Falle genau ebenso, wie sr. Zt. dem Wunsche des Herrn Professor Simmel gegenüber, die Notizen fallen zu lassen, eine Aenderung des Vertrages ablehnen. Der Vertrag ist so kurzfristig abgeschlossen, dass mit einer Aenderung desselben sehr wohl gewartet werden kann, bis er abgelaufen ist. Ich darf wohl daran erinnern, dass ich sr. Zt. in Freiburg nicht ohne Bedenken war, als Sie mir sagten, dass Herr Dr. Ruge in die Redaktion aufgenommen sei. Nachdem dies aber vertragsmäßig festgelegt ist und dazu auch noch die Fassung des Titels in dem Vertrag normiert ist, kann daran nichts mehr geändert werden, es sei denn, dass Dr. Kroner, Dr. Ruge und ich die Zustimmung dazu geben. Nun erfahre ich erst bei meiner Rückkehr von der Reise durch Ihren Brief vom 9., dass es der ausdrückliche Wunsch des Herrn Professor Rickert sei, dass Herr Dr. Ruge nicht auf der Vorderseite des Titels genannt wird. So ausserordentlich gerne ich die Wünsche des Herrn Professor Rickert erfülle, so muss ich sagen, dass in diesem Falle sein Wunsch zu spät kommt, als dass seine Erfüllung vom Standpunkt unseres Vertrages aus ermöglicht werden könnte, es sei denn, dass die Parteien ihre Zustimmung geben. Ist letzteres nicht zu erreichen, so bleibt nichts anderes übrig, als Herrn Professor Rickert zu bitten, er möge, der Sache zulieb, der wir doch alle dienen wollen, seinen Widerspruch fallen lassen. Ich will gar nicht davon reden, dass ein Teil des 1. Heftes schon gedruckt ist, dass meine Vorbereitungen zum Vertrieb unlieb unterbrochen werden, dass alles soll jetzt Nebensache sein, die Hauptsache ist, dass die Einsprache des Herrn Professor Rickert tatsächlich zu spät erfolgt ist. Warum er nicht schon früher und namentlich damals, als Sie mir unterm 20. Februar die Fassung des Vordertitels mitteilten, befragt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass aber in letzter Stunde das Logos-Unternehmen infolge eines offensichtlich vorgekommenen Versehens mehr oder weniger in Frage gestellt wird, das geht denn doch nicht wohl an. Wo die Schuld liegt, weiss ich nicht und kommt für mich auch weiter nicht in Betracht (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. UB Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 28–29).">[5]</a></span>, soweit er sich auf die Sache bezieht, zu übersenden. Es wäre mir jedoch lieb, wenn Sie dieses Aktenstück vertraulich behandeln wollten, auch Herrn <abbr title="Doktor" class="ED-abbr">Dr.</abbr> <span class="ED-name">Ruge</span> gegenüber.</p><p class="ED-p">In grösster Verehrung Ihr ergebenster</p><p class="ED-signed">P. <span class="ED-name">Siebeck</span>.</p></div><h2 class="ED-app-title">Kommentar der Herausgeber</h2><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-1"><span class="ED-app-num">1</span><a href="#app-editorial-1-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem"><span class="ED-note">Transkription von Klaus Christian Köhnke</span></span><span class="ED-lem-sep"> ] </span>Kollation derzeit nicht möglich. Der Transkription liegt die Datei <span class="ED-rdg">Manuskript: Windelband Briefe | herauszugeben von K. C. Köhnke | Ausdruck vom 1.3.2012</span> zugrunde, die den Herausgebern zur Verfügung steht. Ein Ausdruck dieser Datei befindet sich in öffentlichem Besitz (Universität Leipzig, Nachlass Klaus Christian Köhnke NL 330/3/1/2). Die Signatur des Originals ist mit Stichtag 14.5.2018 noch nicht bekannt. Laut telefonischer Auskunft von Roland Klein, Referat für Nachlässe und Autographen der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz vom 21.11. und 2.12.2016 ist die Erfassung des Nachlasses 488 (Verlagsarchiv Mohr-Siebeck) noch nicht abgeschlossen.</div><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-2"><span class="ED-app-num">2</span><a href="#app-editorial-2-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem">wz.</span><span class="ED-lem-sep"> ] </span>Namenskürzel des Ausfertigers nicht aufgelöst</div><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-3"><span class="ED-app-num">3</span><a href="#app-editorial-3-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem">Stellungnahme in der Konfliktsache</span><span class="ED-lem-sep"> ] </span><abbr title="vergleiche" class="ED-abbr">vgl.</abbr> Siebeck an Windelband vom 16.3.1910</div><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-4"><span class="ED-app-num">4</span><a href="#app-editorial-4-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem">anbei eine Abschrift</span><span class="ED-lem-sep"> ] </span>nicht ermittelt</div><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-5"><span class="ED-app-num">5</span><a href="#app-editorial-5-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem">Briefes an Herrn <abbr title="Doktor" class="ED-abbr">Dr.</abbr> <span class="ED-name">Mehlis</span></span><span class="ED-lem-sep"> ] </span><abbr title="vergleiche" class="ED-abbr">vgl.</abbr> Siebeck an <span class="ED-name">Georg Mehlis</span> vom 17.3.1910: <span class="ED-rdg">Sehr verehrter Herr Doktor […] Ich glaube, Sie befinden sich in einem Rechtsirrtum. Am 20. Februar gaben Sie mir die genaue Fassung des Vordertitels, wie sie in den Vertrag aufgenommen werden soll, an. Die Aufnahme des Titels erfolgte in den Vertrag, und damit ist diese Fassung des Titels rechtsgiltig geworden. Es kann daran einseitig nichts geändert werden. Nach § 1 des Vertrages wird das Redaktionskomitee […] ausschließlich durch sie vertreten. […] Ich musste daher, als Sie mir am 25. Februar schrieben […] annehmen, dass Sie mir diese Nachricht gaben […] auch im Auftrag des Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge. […] Erst unmittelbar vor meiner Abreise erfuhr ich durch Herrn Dr. Ruge, […] dass meine Annahme nicht zutrifft […]. Die Rechtslage ist vollständig klar und ich kann, wie ich schon eingangs sagte, nur annehmen, dass Sie sich in einem Rechtsirrtum befanden, als Sie Ihren Brief vom 25. Februar an mich schrieben. Die Herrn Dr. Kroner und Dr. Ruge können auf Grund des Vertrages zweifellos darauf bestehen, dass Sie auf der Vorderseite des Titels genannt werden, und es unterliegt m. E. auch gar keinem Zweifel, das ein Prozess, den die Herren etwa anstrengen würden, zu ihren Gunsten entschieden werden muss. Unter diesen Umständen werden Sie es mir zu gute halten, wenn ich den Versuch mache, Sie davon abzuhalten, dass Sie sich den beiden Herren gegenüber nicht ins Unrecht setzen. […] Ich muss also in diesem Falle genau ebenso, wie sr. Zt. dem Wunsche des Herrn Professor Simmel gegenüber, die Notizen fallen zu lassen, eine Aenderung des Vertrages ablehnen. Der Vertrag ist so kurzfristig abgeschlossen, dass mit einer Aenderung desselben sehr wohl gewartet werden kann, bis er abgelaufen ist. Ich darf wohl daran erinnern, dass ich sr. Zt. in Freiburg nicht ohne Bedenken war, als Sie mir sagten, dass Herr Dr. Ruge in die Redaktion aufgenommen sei. Nachdem dies aber vertragsmäßig festgelegt ist und dazu auch noch die Fassung des Titels in dem Vertrag normiert ist, kann daran nichts mehr geändert werden, es sei denn, dass Dr. Kroner, Dr. Ruge und ich die Zustimmung dazu geben. Nun erfahre ich erst bei meiner Rückkehr von der Reise durch Ihren Brief vom 9., dass es der ausdrückliche Wunsch des Herrn Professor Rickert sei, dass Herr Dr. Ruge nicht auf der Vorderseite des Titels genannt wird. So ausserordentlich gerne ich die Wünsche des Herrn Professor Rickert erfülle, so muss ich sagen, dass in diesem Falle sein Wunsch zu spät kommt, als dass seine Erfüllung vom Standpunkt unseres Vertrages aus ermöglicht werden könnte, es sei denn, dass die Parteien ihre Zustimmung geben. Ist letzteres nicht zu erreichen, so bleibt nichts anderes übrig, als Herrn Professor Rickert zu bitten, er möge, der Sache zulieb, der wir doch alle dienen wollen, seinen Widerspruch fallen lassen. Ich will gar nicht davon reden, dass ein Teil des 1. Heftes schon gedruckt ist, dass meine Vorbereitungen zum Vertrieb unlieb unterbrochen werden, dass alles soll jetzt Nebensache sein, die Hauptsache ist, dass die Einsprache des Herrn Professor Rickert tatsächlich zu spät erfolgt ist. Warum er nicht schon früher und namentlich damals, als Sie mir unterm 20. Februar die Fassung des Vordertitels mitteilten, befragt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass aber in letzter Stunde das Logos-Unternehmen infolge eines offensichtlich vorgekommenen Versehens mehr oder weniger in Frage gestellt wird, das geht denn doch nicht wohl an. Wo die Schuld liegt, weiss ich nicht und kommt für mich auch weiter nicht in Betracht </span>(zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. <abbr title="Universitätsbibliothek" class="ED-abbr">UB</abbr> Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 28–29).</div></div></body></html>