<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><head profile="http://dublincore.org/documents/dcq-html/"><meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=UTF-8"/><title>Paul Siebeck an Windelband, Tübingen, 15.3.1910, Text nach einer Transkription von Klaus Christian Köhnke, Umfang und Besonderheiten nicht bekannt, Staatsbibliothek zu Berlin, Haus Potsdamer Straße, NL 488</title><link rel="schema.DC" href="http://purl.org/dc/elements/1.1/"/><link rel="schema.DCTERMS" href="http://purl.org/dc/terms/"/><meta name="DC.publisher" content="University of Wuppertal"/><meta name="DC.subject" content="Forschungsgrundlagen Wilhelm Windelband"/><meta name="DC.creator" content="Jörn Bohr"/><meta name="DC.creator" content="Gerald Hartung"/><meta name="DC.contributor" content="Bülow &amp; Schlupkothen XML services"/><meta name="DC.identifier" content="urn:nbn:de:hbz:468-edww2020-000632-8"/><style type="text/css">
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Laut telefonischer Auskunft von Roland Klein, Referat für Nachlässe und Autographen der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz vom 21.11. und 2.12.2016 ist die Erfassung des Nachlasses 488 (Verlagsarchiv Mohr-Siebeck) noch nicht abgeschlossen.&#xD;&#xA;">Transkription von Klaus Christian Köhnke</span></span><span class="ED-note"><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-1" id="app-editorial-1-ref" title="Transkription von Klaus Christian Köhnke ] Kollation derzeit nicht möglich. Der Transkription liegt die Datei Manuskript: Windelband Briefe | herauszugeben von K. C. Köhnke | Ausdruck vom 1.3.2012 zugrunde, die den Herausgebern zur Verfügung steht. Ein Ausdruck dieser Datei befindet sich in öffentlichem Besitz (Universität Leipzig, Nachlass Klaus Christian Köhnke NL 330/3/1/2). Die Signatur des Originals ist mit Stichtag 14.5.2018 noch nicht bekannt. 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März 1910.</p><p class="ED-salute"><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-2" title="W.-f. ] Namenskürzel des Ausfertigers nicht aufgelöst&#xD;&#xA;">W.-f.</span><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-2" id="app-editorial-2-ref" title="W.-f. ] Namenskürzel des Ausfertigers nicht aufgelöst">[2]</a> Herrn Geheimen Rat Professor <abbr title="Doktor" class="ED-abbr">Dr.</abbr> W. Windelband in Heidelberg.</p><p class="ED-p">Hochverehrter Herr Geheimrat, Ihren freundlichen <span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-3" title="Brief vom 13. ] vgl. Windelband an Siebeck vom 13.3.1910&#xD;&#xA;">Brief vom 13.</span><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-3" id="app-editorial-3-ref" title="Brief vom 13. ] vgl. Windelband an Siebeck vom 13.3.1910">[3]</a>, für welchen ich Ihnen bestens danke, habe ich bei der Rückkehr von der Hochzeit meines <span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-4" title="ältesten Sohnes ] Oskar Siebeck (1880–1936; NDB).&#xD;&#xA;">ältesten Sohnes</span><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-4" id="app-editorial-4-ref" title="ältesten Sohnes ] Oskar Siebeck (1880–1936; NDB).">[4]</a> hier angetroffen. Heute ist nun ein <span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-5" title="Brief von Herrn Dr. Mehlis ] nicht ermittelt, vgl. jedoch Georg Mehlis an Siebeck vom 16.3.1910: Dass eine Änderung des Titels ohne Ihre Einwilligung unmöglich ist, weiss ich sehr wohl und wenn Sie Ihre Einwilligung von der Zustimmung des Herrn Ruge abhängig machen, so muss natürlich alles beim alten bleiben. Die Gründe, warum die Titelfrage so lange in der Schwebe blieb, kann ich Ihnen so schnell nicht auseinandersetzen. Sie wissen, dass der Eintrag über den Titel in den Vertrag erst sehr spät erfolgen konnte, da die Gewinnung der Mitwirkenden viel Zeit in Anspruch nahm. […] Ich möchte Ihnen die Versicherung geben, dass es meinem Gerechtigkeitsgefühl entsprochen hätte, wenn die drei Namen auf dem Titel gestanden hätten. Wäre es geschehen, so wären Ihnen und mir viel Unannehmlichkeiten erspart worden. Rickert hat sein Verhältnis zum Logos von der Änderung des Titels abhängig gemacht, und was Rickert für das Unternehmen bedeutet, wissen Sie, verehrter Herr Doktor, ja auch. Auf Ihren Brief und einen Brief von Ruge hin, habe ich Rickert geschrieben, ich hielte es für unbedingt richtig, dass die drei Namen genannt würden. Als ich Ihren Brief erhielt, waren bereits Komplikationen eingetreten, die notwendig zum Bruch führen mussten. Es hätte alles in Güte geordnet werden können, doch machten zwei Briefe von Ruge jede Verständigung unmöglich. Ich selber war beim Ausbruch des Konfliktes krank und bin durch die ganze Entwickelung des Streites persönlich aufs schwerste getroffen. Doch genug von diesen höchst widerwärtigen Dingen. Ich glaube wir lassen sie ruhen und denken lieber an das, was zu tun ist. Ich kann Ihnen heute die Mitteilung machen, dass die Angelegenheit geordnet ist. Ruge hat eingesehen, dass er durch seine anderen Unternehmungen zu sehr belastet ist. Von den eigentlichen Redaktionsgeschäften zieht er sich zurück. Er wünscht jedoch aus äusseren Gründen, dass sein Name pro forma auf der Innenseite des Titels geführt wird. Der Druck kann also seinen Fortgang nehmen (zitiert nach: Nachlaß Köhnke, UB Leipzig NL 330/3/1/4: Klaus Christian Köhnke/Rüdiger Kramme: Abschlußbericht Logos, Teil 2 (Archiv-Katalog) 1916–33; Stichtag 16.11.1993, S. 27–28).&#xD;&#xA;">Brief von Herrn </span><abbr title="Doktor" class="ED-abbr"><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-5" title="Brief von Herrn Dr. Mehlis ] nicht ermittelt, vgl. jedoch Georg Mehlis an Siebeck vom 16.3.1910: Dass eine Änderung des Titels ohne Ihre Einwilligung unmöglich ist, weiss ich sehr wohl und wenn Sie Ihre Einwilligung von der Zustimmung des Herrn Ruge abhängig machen, so muss natürlich alles beim alten bleiben. Die Gründe, warum die Titelfrage so lange in der Schwebe blieb, kann ich Ihnen so schnell nicht auseinandersetzen. Sie wissen, dass der Eintrag über den Titel in den Vertrag erst sehr spät erfolgen konnte, da die Gewinnung der Mitwirkenden viel Zeit in Anspruch nahm. […] Ich möchte Ihnen die Versicherung geben, dass es meinem Gerechtigkeitsgefühl entsprochen hätte, wenn die drei Namen auf dem Titel gestanden hätten. Wäre es geschehen, so wären Ihnen und mir viel Unannehmlichkeiten erspart worden. Rickert hat sein Verhältnis zum Logos von der Änderung des Titels abhängig gemacht, und was Rickert für das Unternehmen bedeutet, wissen Sie, verehrter Herr Doktor, ja auch. Auf Ihren Brief und einen Brief von Ruge hin, habe ich Rickert geschrieben, ich hielte es für unbedingt richtig, dass die drei Namen genannt würden. Als ich Ihren Brief erhielt, waren bereits Komplikationen eingetreten, die notwendig zum Bruch führen mussten. Es hätte alles in Güte geordnet werden können, doch machten zwei Briefe von Ruge jede Verständigung unmöglich. Ich selber war beim Ausbruch des Konfliktes krank und bin durch die ganze Entwickelung des Streites persönlich aufs schwerste getroffen. Doch genug von diesen höchst widerwärtigen Dingen. Ich glaube wir lassen sie ruhen und denken lieber an das, was zu tun ist. Ich kann Ihnen heute die Mitteilung machen, dass die Angelegenheit geordnet ist. Ruge hat eingesehen, dass er durch seine anderen Unternehmungen zu sehr belastet ist. Von den eigentlichen Redaktionsgeschäften zieht er sich zurück. Er wünscht jedoch aus äusseren Gründen, dass sein Name pro forma auf der Innenseite des Titels geführt wird. Der Druck kann also seinen Fortgang nehmen (zitiert nach: Nachlaß Köhnke, UB Leipzig NL 330/3/1/4: Klaus Christian Köhnke/Rüdiger Kramme: Abschlußbericht Logos, Teil 2 (Archiv-Katalog) 1916–33; Stichtag 16.11.1993, S. 27–28).&#xD;&#xA;">Dr.</span></abbr><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-5" title="Brief von Herrn Dr. Mehlis ] nicht ermittelt, vgl. jedoch Georg Mehlis an Siebeck vom 16.3.1910: Dass eine Änderung des Titels ohne Ihre Einwilligung unmöglich ist, weiss ich sehr wohl und wenn Sie Ihre Einwilligung von der Zustimmung des Herrn Ruge abhängig machen, so muss natürlich alles beim alten bleiben. Die Gründe, warum die Titelfrage so lange in der Schwebe blieb, kann ich Ihnen so schnell nicht auseinandersetzen. Sie wissen, dass der Eintrag über den Titel in den Vertrag erst sehr spät erfolgen konnte, da die Gewinnung der Mitwirkenden viel Zeit in Anspruch nahm. […] Ich möchte Ihnen die Versicherung geben, dass es meinem Gerechtigkeitsgefühl entsprochen hätte, wenn die drei Namen auf dem Titel gestanden hätten. Wäre es geschehen, so wären Ihnen und mir viel Unannehmlichkeiten erspart worden. Rickert hat sein Verhältnis zum Logos von der Änderung des Titels abhängig gemacht, und was Rickert für das Unternehmen bedeutet, wissen Sie, verehrter Herr Doktor, ja auch. Auf Ihren Brief und einen Brief von Ruge hin, habe ich Rickert geschrieben, ich hielte es für unbedingt richtig, dass die drei Namen genannt würden. Als ich Ihren Brief erhielt, waren bereits Komplikationen eingetreten, die notwendig zum Bruch führen mussten. Es hätte alles in Güte geordnet werden können, doch machten zwei Briefe von Ruge jede Verständigung unmöglich. Ich selber war beim Ausbruch des Konfliktes krank und bin durch die ganze Entwickelung des Streites persönlich aufs schwerste getroffen. Doch genug von diesen höchst widerwärtigen Dingen. Ich glaube wir lassen sie ruhen und denken lieber an das, was zu tun ist. Ich kann Ihnen heute die Mitteilung machen, dass die Angelegenheit geordnet ist. Ruge hat eingesehen, dass er durch seine anderen Unternehmungen zu sehr belastet ist. Von den eigentlichen Redaktionsgeschäften zieht er sich zurück. Er wünscht jedoch aus äusseren Gründen, dass sein Name pro forma auf der Innenseite des Titels geführt wird. Der Druck kann also seinen Fortgang nehmen (zitiert nach: Nachlaß Köhnke, UB Leipzig NL 330/3/1/4: Klaus Christian Köhnke/Rüdiger Kramme: Abschlußbericht Logos, Teil 2 (Archiv-Katalog) 1916–33; Stichtag 16.11.1993, S. 27–28).&#xD;&#xA;"> </span><span class="ED-name"><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-5" title="Brief von Herrn Dr. Mehlis ] nicht ermittelt, vgl. jedoch Georg Mehlis an Siebeck vom 16.3.1910: Dass eine Änderung des Titels ohne Ihre Einwilligung unmöglich ist, weiss ich sehr wohl und wenn Sie Ihre Einwilligung von der Zustimmung des Herrn Ruge abhängig machen, so muss natürlich alles beim alten bleiben. Die Gründe, warum die Titelfrage so lange in der Schwebe blieb, kann ich Ihnen so schnell nicht auseinandersetzen. Sie wissen, dass der Eintrag über den Titel in den Vertrag erst sehr spät erfolgen konnte, da die Gewinnung der Mitwirkenden viel Zeit in Anspruch nahm. […] Ich möchte Ihnen die Versicherung geben, dass es meinem Gerechtigkeitsgefühl entsprochen hätte, wenn die drei Namen auf dem Titel gestanden hätten. Wäre es geschehen, so wären Ihnen und mir viel Unannehmlichkeiten erspart worden. Rickert hat sein Verhältnis zum Logos von der Änderung des Titels abhängig gemacht, und was Rickert für das Unternehmen bedeutet, wissen Sie, verehrter Herr Doktor, ja auch. Auf Ihren Brief und einen Brief von Ruge hin, habe ich Rickert geschrieben, ich hielte es für unbedingt richtig, dass die drei Namen genannt würden. Als ich Ihren Brief erhielt, waren bereits Komplikationen eingetreten, die notwendig zum Bruch führen mussten. Es hätte alles in Güte geordnet werden können, doch machten zwei Briefe von Ruge jede Verständigung unmöglich. Ich selber war beim Ausbruch des Konfliktes krank und bin durch die ganze Entwickelung des Streites persönlich aufs schwerste getroffen. Doch genug von diesen höchst widerwärtigen Dingen. Ich glaube wir lassen sie ruhen und denken lieber an das, was zu tun ist. Ich kann Ihnen heute die Mitteilung machen, dass die Angelegenheit geordnet ist. Ruge hat eingesehen, dass er durch seine anderen Unternehmungen zu sehr belastet ist. Von den eigentlichen Redaktionsgeschäften zieht er sich zurück. Er wünscht jedoch aus äusseren Gründen, dass sein Name pro forma auf der Innenseite des Titels geführt wird. Der Druck kann also seinen Fortgang nehmen (zitiert nach: Nachlaß Köhnke, UB Leipzig NL 330/3/1/4: Klaus Christian Köhnke/Rüdiger Kramme: Abschlußbericht Logos, Teil 2 (Archiv-Katalog) 1916–33; Stichtag 16.11.1993, S. 27–28).&#xD;&#xA;">Mehlis</span></span><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-5" id="app-editorial-5-ref" title="Brief von Herrn Dr. Mehlis ] nicht ermittelt, vgl. jedoch Georg Mehlis an Siebeck vom 16.3.1910: Dass eine Änderung des Titels ohne Ihre Einwilligung unmöglich ist, weiss ich sehr wohl und wenn Sie Ihre Einwilligung von der Zustimmung des Herrn Ruge abhängig machen, so muss natürlich alles beim alten bleiben. Die Gründe, warum die Titelfrage so lange in der Schwebe blieb, kann ich Ihnen so schnell nicht auseinandersetzen. Sie wissen, dass der Eintrag über den Titel in den Vertrag erst sehr spät erfolgen konnte, da die Gewinnung der Mitwirkenden viel Zeit in Anspruch nahm. […] Ich möchte Ihnen die Versicherung geben, dass es meinem Gerechtigkeitsgefühl entsprochen hätte, wenn die drei Namen auf dem Titel gestanden hätten. Wäre es geschehen, so wären Ihnen und mir viel Unannehmlichkeiten erspart worden. Rickert hat sein Verhältnis zum Logos von der Änderung des Titels abhängig gemacht, und was Rickert für das Unternehmen bedeutet, wissen Sie, verehrter Herr Doktor, ja auch. Auf Ihren Brief und einen Brief von Ruge hin, habe ich Rickert geschrieben, ich hielte es für unbedingt richtig, dass die drei Namen genannt würden. Als ich Ihren Brief erhielt, waren bereits Komplikationen eingetreten, die notwendig zum Bruch führen mussten. Es hätte alles in Güte geordnet werden können, doch machten zwei Briefe von Ruge jede Verständigung unmöglich. Ich selber war beim Ausbruch des Konfliktes krank und bin durch die ganze Entwickelung des Streites persönlich aufs schwerste getroffen. Doch genug von diesen höchst widerwärtigen Dingen. Ich glaube wir lassen sie ruhen und denken lieber an das, was zu tun ist. Ich kann Ihnen heute die Mitteilung machen, dass die Angelegenheit geordnet ist. Ruge hat eingesehen, dass er durch seine anderen Unternehmungen zu sehr belastet ist. Von den eigentlichen Redaktionsgeschäften zieht er sich zurück. Er wünscht jedoch aus äusseren Gründen, dass sein Name pro forma auf der Innenseite des Titels geführt wird. Der Druck kann also seinen Fortgang nehmen (zitiert nach: Nachlaß Köhnke, UB Leipzig NL 330/3/1/4: Klaus Christian Köhnke/Rüdiger Kramme: Abschlußbericht Logos, Teil 2 (Archiv-Katalog) 1916–33; Stichtag 16.11.1993, S. 27–28).">[5]</a> eingegangen, nach welchem die Differenzen in der Redaktions-Kommission beigelegt sind. Dasselbe soll mir nach seinem Brief auch <abbr title="Doktor" class="ED-abbr"><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-6" title="Dr. Ruge noch mitteilen ] vgl. schließlich Ruge an Rickert vom 21.3.1910: Zur Mitteilung an die Redaktion des „Logos“, die internationale Kommission, Herrn Dr. Paul Siebeck in Tübingen. Hochgeehrter Herr Professor! Sie wünschten von mir kurze Aufzeichnungen über das Resultat der am Sonntag den 13. März gepflogenen Unterredung. Sie folgen hiermit. […] Ich verzichte auf das mir statutengemäss zustehende Vetorecht in allen Angelegenheiten die deutsche Redaktion des „Logos“ betreffend. Ich entbinde damit den geschäftsführenden Redakteur von der Verpflichtung des wöchentlichen Berichtes und der Mitteilung über alle Redaktionsangelegenheiten. Ich verzichte auf jegliches Recht der Einrede soweit es nicht Dinge betrifft, die mit dem Namen meiner Person unmittelbar zusammenhängen. Ich verzichte auch auf das mir kontraktlich zustehende Recht, auf dem Titel des „Logos“ als mitverantwortlicher Redakteur genannt zu werden. Mein Name wird auf der Innenseite des „Logos“ unter den Redakteuren des deutschen Logos aufgeführt. Die Notiz unter den Bemerkungen über die Organisation und Redaktion des Logos, dass sowohl Dr. Kroner wie ich, in gleicher Weise wie Dr. Mehlis, über die Annahme von Abhandlungen zu entscheiden haben gestatte ich fortzulassen und was meinen Namen betrifft die einfache Anführung genug sein zu lassen. In allen Angelegenheiten die Redaktion des Logos betreffend übertrage ich mein Recht und meine Stimme an Herrn Professor Rickert. Herr Professor Rickert bürgt mir mit seinem Worte dafür, dass alle von mir bisher kontrahierten Leistungen der Logosredaktion erfüllt werden, er übernimmt die Korrespondenz mit mir, sofern ich noch mit Angelegenheiten des Logos zu tun habe. Herr Professor Rickert entscheidet auch allein über die Annahme von Arbeiten, die ich auf seinen Wunsch oder aus freien Stücken dem Logos anbiete. Sollte mein völliger, auch formeller Rücktritt von der Redaktion des Logos für die nächsten Bände erwünscht sein, so geschieht die Unterhandlung ausschließlich zwischen Herrn Professor Rickert und mir. Sollte meine Hilfe bei der Redaktion des Logos erwünscht sein, stelle ich diese gerne durch Herrn Professor Rickert zur Verfügung. Ich verpflichte mich auch für die Dauer meiner formellen Verbindung mit dem Logos, keine dem Logos konkurrierende seine Tendenzen und Grundgedanken nachahmende Zeitschrift zu unternehmen oder redaktionell d. h. durch Uebernahme von Redaktionsgeschäften zu unterstützen (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. UB Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 32–33). Vgl. zu den Statuten des Logos Windelband an Heinrich Rickert vom 12.3./13.3.1910.&#xD;&#xA;">Dr.</span></abbr><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-6" title="Dr. Ruge noch mitteilen ] vgl. schließlich Ruge an Rickert vom 21.3.1910: Zur Mitteilung an die Redaktion des „Logos“, die internationale Kommission, Herrn Dr. Paul Siebeck in Tübingen. Hochgeehrter Herr Professor! Sie wünschten von mir kurze Aufzeichnungen über das Resultat der am Sonntag den 13. März gepflogenen Unterredung. Sie folgen hiermit. […] Ich verzichte auf das mir statutengemäss zustehende Vetorecht in allen Angelegenheiten die deutsche Redaktion des „Logos“ betreffend. Ich entbinde damit den geschäftsführenden Redakteur von der Verpflichtung des wöchentlichen Berichtes und der Mitteilung über alle Redaktionsangelegenheiten. Ich verzichte auf jegliches Recht der Einrede soweit es nicht Dinge betrifft, die mit dem Namen meiner Person unmittelbar zusammenhängen. Ich verzichte auch auf das mir kontraktlich zustehende Recht, auf dem Titel des „Logos“ als mitverantwortlicher Redakteur genannt zu werden. Mein Name wird auf der Innenseite des „Logos“ unter den Redakteuren des deutschen Logos aufgeführt. Die Notiz unter den Bemerkungen über die Organisation und Redaktion des Logos, dass sowohl Dr. Kroner wie ich, in gleicher Weise wie Dr. Mehlis, über die Annahme von Abhandlungen zu entscheiden haben gestatte ich fortzulassen und was meinen Namen betrifft die einfache Anführung genug sein zu lassen. In allen Angelegenheiten die Redaktion des Logos betreffend übertrage ich mein Recht und meine Stimme an Herrn Professor Rickert. Herr Professor Rickert bürgt mir mit seinem Worte dafür, dass alle von mir bisher kontrahierten Leistungen der Logosredaktion erfüllt werden, er übernimmt die Korrespondenz mit mir, sofern ich noch mit Angelegenheiten des Logos zu tun habe. Herr Professor Rickert entscheidet auch allein über die Annahme von Arbeiten, die ich auf seinen Wunsch oder aus freien Stücken dem Logos anbiete. Sollte mein völliger, auch formeller Rücktritt von der Redaktion des Logos für die nächsten Bände erwünscht sein, so geschieht die Unterhandlung ausschließlich zwischen Herrn Professor Rickert und mir. Sollte meine Hilfe bei der Redaktion des Logos erwünscht sein, stelle ich diese gerne durch Herrn Professor Rickert zur Verfügung. Ich verpflichte mich auch für die Dauer meiner formellen Verbindung mit dem Logos, keine dem Logos konkurrierende seine Tendenzen und Grundgedanken nachahmende Zeitschrift zu unternehmen oder redaktionell d. h. durch Uebernahme von Redaktionsgeschäften zu unterstützen (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. UB Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 32–33). Vgl. zu den Statuten des Logos Windelband an Heinrich Rickert vom 12.3./13.3.1910.&#xD;&#xA;"> </span><span class="ED-name"><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-6" title="Dr. Ruge noch mitteilen ] vgl. schließlich Ruge an Rickert vom 21.3.1910: Zur Mitteilung an die Redaktion des „Logos“, die internationale Kommission, Herrn Dr. Paul Siebeck in Tübingen. Hochgeehrter Herr Professor! Sie wünschten von mir kurze Aufzeichnungen über das Resultat der am Sonntag den 13. März gepflogenen Unterredung. Sie folgen hiermit. […] Ich verzichte auf das mir statutengemäss zustehende Vetorecht in allen Angelegenheiten die deutsche Redaktion des „Logos“ betreffend. Ich entbinde damit den geschäftsführenden Redakteur von der Verpflichtung des wöchentlichen Berichtes und der Mitteilung über alle Redaktionsangelegenheiten. Ich verzichte auf jegliches Recht der Einrede soweit es nicht Dinge betrifft, die mit dem Namen meiner Person unmittelbar zusammenhängen. Ich verzichte auch auf das mir kontraktlich zustehende Recht, auf dem Titel des „Logos“ als mitverantwortlicher Redakteur genannt zu werden. Mein Name wird auf der Innenseite des „Logos“ unter den Redakteuren des deutschen Logos aufgeführt. Die Notiz unter den Bemerkungen über die Organisation und Redaktion des Logos, dass sowohl Dr. Kroner wie ich, in gleicher Weise wie Dr. Mehlis, über die Annahme von Abhandlungen zu entscheiden haben gestatte ich fortzulassen und was meinen Namen betrifft die einfache Anführung genug sein zu lassen. In allen Angelegenheiten die Redaktion des Logos betreffend übertrage ich mein Recht und meine Stimme an Herrn Professor Rickert. Herr Professor Rickert bürgt mir mit seinem Worte dafür, dass alle von mir bisher kontrahierten Leistungen der Logosredaktion erfüllt werden, er übernimmt die Korrespondenz mit mir, sofern ich noch mit Angelegenheiten des Logos zu tun habe. Herr Professor Rickert entscheidet auch allein über die Annahme von Arbeiten, die ich auf seinen Wunsch oder aus freien Stücken dem Logos anbiete. Sollte mein völliger, auch formeller Rücktritt von der Redaktion des Logos für die nächsten Bände erwünscht sein, so geschieht die Unterhandlung ausschließlich zwischen Herrn Professor Rickert und mir. Sollte meine Hilfe bei der Redaktion des Logos erwünscht sein, stelle ich diese gerne durch Herrn Professor Rickert zur Verfügung. Ich verpflichte mich auch für die Dauer meiner formellen Verbindung mit dem Logos, keine dem Logos konkurrierende seine Tendenzen und Grundgedanken nachahmende Zeitschrift zu unternehmen oder redaktionell d. h. durch Uebernahme von Redaktionsgeschäften zu unterstützen (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. UB Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 32–33). Vgl. zu den Statuten des Logos Windelband an Heinrich Rickert vom 12.3./13.3.1910.&#xD;&#xA;">Ruge</span></span><span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-6" title="Dr. Ruge noch mitteilen ] vgl. schließlich Ruge an Rickert vom 21.3.1910: Zur Mitteilung an die Redaktion des „Logos“, die internationale Kommission, Herrn Dr. Paul Siebeck in Tübingen. Hochgeehrter Herr Professor! Sie wünschten von mir kurze Aufzeichnungen über das Resultat der am Sonntag den 13. März gepflogenen Unterredung. Sie folgen hiermit. […] Ich verzichte auf das mir statutengemäss zustehende Vetorecht in allen Angelegenheiten die deutsche Redaktion des „Logos“ betreffend. Ich entbinde damit den geschäftsführenden Redakteur von der Verpflichtung des wöchentlichen Berichtes und der Mitteilung über alle Redaktionsangelegenheiten. Ich verzichte auf jegliches Recht der Einrede soweit es nicht Dinge betrifft, die mit dem Namen meiner Person unmittelbar zusammenhängen. Ich verzichte auch auf das mir kontraktlich zustehende Recht, auf dem Titel des „Logos“ als mitverantwortlicher Redakteur genannt zu werden. Mein Name wird auf der Innenseite des „Logos“ unter den Redakteuren des deutschen Logos aufgeführt. Die Notiz unter den Bemerkungen über die Organisation und Redaktion des Logos, dass sowohl Dr. Kroner wie ich, in gleicher Weise wie Dr. Mehlis, über die Annahme von Abhandlungen zu entscheiden haben gestatte ich fortzulassen und was meinen Namen betrifft die einfache Anführung genug sein zu lassen. In allen Angelegenheiten die Redaktion des Logos betreffend übertrage ich mein Recht und meine Stimme an Herrn Professor Rickert. Herr Professor Rickert bürgt mir mit seinem Worte dafür, dass alle von mir bisher kontrahierten Leistungen der Logosredaktion erfüllt werden, er übernimmt die Korrespondenz mit mir, sofern ich noch mit Angelegenheiten des Logos zu tun habe. Herr Professor Rickert entscheidet auch allein über die Annahme von Arbeiten, die ich auf seinen Wunsch oder aus freien Stücken dem Logos anbiete. Sollte mein völliger, auch formeller Rücktritt von der Redaktion des Logos für die nächsten Bände erwünscht sein, so geschieht die Unterhandlung ausschließlich zwischen Herrn Professor Rickert und mir. Sollte meine Hilfe bei der Redaktion des Logos erwünscht sein, stelle ich diese gerne durch Herrn Professor Rickert zur Verfügung. Ich verpflichte mich auch für die Dauer meiner formellen Verbindung mit dem Logos, keine dem Logos konkurrierende seine Tendenzen und Grundgedanken nachahmende Zeitschrift zu unternehmen oder redaktionell d. h. durch Uebernahme von Redaktionsgeschäften zu unterstützen (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. UB Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 32–33). Vgl. zu den Statuten des Logos Windelband an Heinrich Rickert vom 12.3./13.3.1910.&#xD;&#xA;"> noch mitteilen</span><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-6" id="app-editorial-6-ref" title="Dr. Ruge noch mitteilen ] vgl. schließlich Ruge an Rickert vom 21.3.1910: Zur Mitteilung an die Redaktion des „Logos“, die internationale Kommission, Herrn Dr. Paul Siebeck in Tübingen. Hochgeehrter Herr Professor! Sie wünschten von mir kurze Aufzeichnungen über das Resultat der am Sonntag den 13. März gepflogenen Unterredung. Sie folgen hiermit. […] Ich verzichte auf das mir statutengemäss zustehende Vetorecht in allen Angelegenheiten die deutsche Redaktion des „Logos“ betreffend. Ich entbinde damit den geschäftsführenden Redakteur von der Verpflichtung des wöchentlichen Berichtes und der Mitteilung über alle Redaktionsangelegenheiten. Ich verzichte auf jegliches Recht der Einrede soweit es nicht Dinge betrifft, die mit dem Namen meiner Person unmittelbar zusammenhängen. Ich verzichte auch auf das mir kontraktlich zustehende Recht, auf dem Titel des „Logos“ als mitverantwortlicher Redakteur genannt zu werden. Mein Name wird auf der Innenseite des „Logos“ unter den Redakteuren des deutschen Logos aufgeführt. Die Notiz unter den Bemerkungen über die Organisation und Redaktion des Logos, dass sowohl Dr. Kroner wie ich, in gleicher Weise wie Dr. Mehlis, über die Annahme von Abhandlungen zu entscheiden haben gestatte ich fortzulassen und was meinen Namen betrifft die einfache Anführung genug sein zu lassen. In allen Angelegenheiten die Redaktion des Logos betreffend übertrage ich mein Recht und meine Stimme an Herrn Professor Rickert. Herr Professor Rickert bürgt mir mit seinem Worte dafür, dass alle von mir bisher kontrahierten Leistungen der Logosredaktion erfüllt werden, er übernimmt die Korrespondenz mit mir, sofern ich noch mit Angelegenheiten des Logos zu tun habe. Herr Professor Rickert entscheidet auch allein über die Annahme von Arbeiten, die ich auf seinen Wunsch oder aus freien Stücken dem Logos anbiete. Sollte mein völliger, auch formeller Rücktritt von der Redaktion des Logos für die nächsten Bände erwünscht sein, so geschieht die Unterhandlung ausschließlich zwischen Herrn Professor Rickert und mir. Sollte meine Hilfe bei der Redaktion des Logos erwünscht sein, stelle ich diese gerne durch Herrn Professor Rickert zur Verfügung. Ich verpflichte mich auch für die Dauer meiner formellen Verbindung mit dem Logos, keine dem Logos konkurrierende seine Tendenzen und Grundgedanken nachahmende Zeitschrift zu unternehmen oder redaktionell d. h. durch Uebernahme von Redaktionsgeschäften zu unterstützen (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. UB Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, S. 32–33). Vgl. zu den Statuten des Logos Windelband an Heinrich Rickert vom 12.3./13.3.1910.">[6]</a>, was allerdings bis zur Stunde nicht geschehen ist. Auf den Brief des Herrn <abbr title="Doktor" class="ED-abbr">Dr.</abbr> <span class="ED-name">Mehlis</span> hin glaube ich davon absehen zu dürfen, die einzelnen Fragen Ihres Briefes zu beantworten. Ich bin so kurz nach meiner Rückkehr etwas im Gedränge; ich glaube auch, dass Sie auf die Beantwortung der Fragen jetzt kein Gewicht mehr legen werden. Ich will Sie deshalb nicht mit längeren Ausführungen bemühen.</p><p class="ED-p">Wäre die Beilegung nicht so schnell erfolgt, so würde ich mich zunächst auf den Rechtsstandpunkt gestellt und versucht haben, zur Klärung der Sache und zur Wiederherstellung des Friedens eine Zusammenkunft sämtlicher Beteiligten herbeizuführen. Es freut mich und ist mir im grunde viel lieber, dass die Herren selbst unter sich Frieden geschlossen haben. Es tut mir nur leid, dass die Sache auch Sie berührt und vielleicht sogar beunruhigt hat.</p><p class="ED-p">In bekannter Verehrung verbleibe ich Ihr aufrichtig ergebener</p><p class="ED-signed">P. <span class="ED-name">Siebeck</span>.</p></div><h2 class="ED-app-title">Kommentar der Herausgeber</h2><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-1"><span class="ED-app-num">1</span><a href="#app-editorial-1-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem"><span class="ED-note">Transkription von Klaus Christian Köhnke</span></span><span class="ED-lem-sep"> ] </span>Kollation derzeit nicht möglich. Der Transkription liegt die Datei <span class="ED-rdg">Manuskript: Windelband Briefe | herauszugeben von K. C. Köhnke | Ausdruck vom 1.3.2012</span> zugrunde, die den Herausgebern zur Verfügung steht. Ein Ausdruck dieser Datei befindet sich in öffentlichem Besitz (Universität Leipzig, Nachlass Klaus Christian Köhnke NL 330/3/1/2). Die Signatur des Originals ist mit Stichtag 14.5.2018 noch nicht bekannt. Laut telefonischer Auskunft von Roland Klein, Referat für Nachlässe und Autographen der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz vom 21.11. und 2.12.2016 ist die Erfassung des Nachlasses 488 (Verlagsarchiv Mohr-Siebeck) noch nicht abgeschlossen.</div><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-2"><span class="ED-app-num">2</span><a href="#app-editorial-2-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem">W.-f.</span><span class="ED-lem-sep"> ] </span>Namenskürzel des Ausfertigers nicht aufgelöst</div><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-3"><span class="ED-app-num">3</span><a href="#app-editorial-3-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem">Brief vom 13.</span><span class="ED-lem-sep"> ] </span><abbr title="vergleiche" class="ED-abbr">vgl.</abbr> Windelband an Siebeck vom 13.3.1910</div><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-4"><span class="ED-app-num">4</span><a href="#app-editorial-4-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem">ältesten Sohnes</span><span class="ED-lem-sep"> ] </span><span class="ED-name">Oskar Siebeck</span> (1880–1936; <abbr title="Neue Deutsche Biographie" class="ED-abbr">NDB</abbr>).</div><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-5"><span class="ED-app-num">5</span><a href="#app-editorial-5-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem">Brief von Herrn <abbr title="Doktor" class="ED-abbr">Dr.</abbr> <span class="ED-name">Mehlis</span></span><span class="ED-lem-sep"> ] </span>nicht ermittelt, <abbr title="vergleiche" class="ED-abbr">vgl.</abbr> jedoch <span class="ED-name">Georg Mehlis</span> an Siebeck vom 16.3.1910: <span class="ED-rdg">Dass eine Änderung des Titels ohne Ihre Einwilligung unmöglich ist, weiss ich sehr wohl und wenn Sie Ihre Einwilligung von der Zustimmung des Herrn Ruge abhängig machen, so muss natürlich alles beim alten bleiben. Die Gründe, warum die Titelfrage so lange in der Schwebe blieb, kann ich Ihnen so schnell nicht auseinandersetzen. Sie wissen, dass der Eintrag über den Titel in den Vertrag erst sehr spät erfolgen konnte, da die Gewinnung der Mitwirkenden viel Zeit in Anspruch nahm. […] Ich möchte Ihnen die Versicherung geben, dass es meinem Gerechtigkeitsgefühl entsprochen hätte, wenn die drei Namen auf dem Titel gestanden hätten. Wäre es geschehen, so wären Ihnen und mir viel Unannehmlichkeiten erspart worden. Rickert hat sein Verhältnis zum Logos von der Änderung des Titels abhängig gemacht, und was Rickert für das Unternehmen bedeutet, wissen Sie, verehrter Herr Doktor, ja auch. Auf Ihren Brief und einen Brief von Ruge hin, habe ich Rickert geschrieben, ich hielte es für unbedingt richtig, dass die drei Namen genannt würden. Als ich Ihren Brief erhielt, waren bereits Komplikationen eingetreten, die notwendig zum Bruch führen mussten. Es hätte alles in Güte geordnet werden können, doch machten zwei Briefe von Ruge jede Verständigung unmöglich. Ich selber war beim Ausbruch des Konfliktes krank und bin durch die ganze Entwickelung des Streites persönlich aufs schwerste getroffen. Doch genug von diesen höchst widerwärtigen Dingen. Ich glaube wir lassen sie ruhen und denken lieber an das, was zu tun ist. Ich kann Ihnen heute die Mitteilung machen, dass die Angelegenheit geordnet ist. Ruge hat eingesehen, dass er durch seine anderen Unternehmungen zu sehr belastet ist. Von den eigentlichen Redaktionsgeschäften zieht er sich zurück. Er wünscht jedoch aus äusseren Gründen, dass sein Name pro forma auf der Innenseite des Titels geführt wird. Der Druck kann also seinen Fortgang nehmen</span> (zitiert nach: Nachlaß Köhnke, <abbr title="Universitätsbibliothek" class="ED-abbr">UB</abbr> Leipzig NL 330/3/1/4: Klaus Christian Köhnke/Rüdiger Kramme: Abschlußbericht Logos, Teil 2 (Archiv-Katalog) 1916–33; Stichtag 16.11.1993, S. 27–28).</div><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-6"><span class="ED-app-num">6</span><a href="#app-editorial-6-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem"><abbr title="Doktor" class="ED-abbr">Dr.</abbr> <span class="ED-name">Ruge</span> noch mitteilen</span><span class="ED-lem-sep"> ] </span><abbr title="vergleiche" class="ED-abbr">vgl. </abbr>schließlich <span class="ED-name">Ruge</span> an <span class="ED-name">Rickert</span> vom 21.3.1910: <span class="ED-rdg">Zur Mitteilung an die Redaktion des „Logos“, die internationale Kommission, Herrn Dr. Paul Siebeck in Tübingen. Hochgeehrter Herr Professor! Sie wünschten von mir kurze Aufzeichnungen über das Resultat der am Sonntag den 13. März gepflogenen Unterredung. Sie folgen hiermit. […] Ich verzichte auf das mir statutengemäss zustehende Vetorecht in allen Angelegenheiten die deutsche Redaktion des „Logos“ betreffend. Ich entbinde damit den geschäftsführenden Redakteur von der Verpflichtung des wöchentlichen Berichtes und der Mitteilung über alle Redaktionsangelegenheiten. Ich verzichte auf jegliches Recht der Einrede soweit es nicht Dinge betrifft, die mit dem Namen meiner Person unmittelbar zusammenhängen. Ich verzichte auch auf das mir kontraktlich zustehende Recht, auf dem Titel des „Logos“ als mitverantwortlicher Redakteur genannt zu werden. Mein Name wird auf der Innenseite des „Logos“ unter den Redakteuren des deutschen Logos aufgeführt. Die Notiz unter den Bemerkungen über die Organisation und Redaktion des Logos, dass sowohl Dr. Kroner wie ich, in gleicher Weise wie Dr. Mehlis, über die Annahme von Abhandlungen zu entscheiden haben gestatte ich fortzulassen und was meinen Namen betrifft die einfache Anführung genug sein zu lassen. In allen Angelegenheiten die Redaktion des Logos betreffend übertrage ich mein Recht und meine Stimme an Herrn Professor Rickert. Herr Professor Rickert bürgt mir mit seinem Worte dafür, dass alle von mir bisher kontrahierten Leistungen der Logosredaktion erfüllt werden, er übernimmt die Korrespondenz mit mir, sofern ich noch mit Angelegenheiten des Logos zu tun habe. Herr Professor Rickert entscheidet auch allein über die Annahme von Arbeiten, die ich auf seinen Wunsch oder aus freien Stücken dem Logos anbiete. Sollte mein völliger, auch formeller Rücktritt von der Redaktion des Logos für die nächsten Bände erwünscht sein, so geschieht die Unterhandlung ausschließlich zwischen Herrn Professor Rickert und mir. Sollte meine Hilfe bei der Redaktion des Logos erwünscht sein, stelle ich diese gerne durch Herrn Professor Rickert zur Verfügung. Ich verpflichte mich auch für die Dauer meiner formellen Verbindung mit dem Logos, keine dem Logos konkurrierende seine Tendenzen und Grundgedanken nachahmende Zeitschrift zu unternehmen oder redaktionell d. h. durch Uebernahme von Redaktionsgeschäften zu unterstützen</span> (zitiert nach: Briefe und Dokumente zur Geschichte der Zeitschrift Logos. <abbr title="Universitätsbibliothek" class="ED-abbr">UB</abbr> Leipzig. Nachlass Klaus Christian Köhnke, NL 330/3/1/5, Ausdruck vom 1.3.2012, <abbr title="Seite" class="ED-abbr">S.</abbr> 32–33).<abbr title="vergleiche" class="ED-abbr"> Vgl.</abbr> zu den Statuten des Logos Windelband an <span class="ED-name">Heinrich Rickert</span> vom 12.3./13.3.1910.</div></div></body></html>