Paul Siebeck an Windelband, Tübingen, 31.3.1910, Text nach einer Transkription von Klaus Christian Köhnke[1], Umfang und Besonderheiten nicht bekannt, Staatsbibliothek zu Berlin, Haus Potsdamer Straße, NL 488
31. März 1910
wz.[2] Herrn Geheimen Rat Professor Dr. W. Windelband zur Zeit[a] in Bordighera.
Hochverehrter Herr Geheimrat, Herr Professor Rickert bittet mich, Ihnen wegen des Logos-Vertrages zu schreiben. Juristisch liegt die Sache so: So lange in dem § 1 des Vertrages die Namen der Redakteure nicht genannt waren, also eine Lücke in dem Vertrag war, hatte derselbe volle Rechtsgültigkeit noch nicht erlangt. Diese trat erst ein, nachdem die Namen der Patrone[3] und der drei Redakteure in den Vertrag eingesetzt waren. Juristisch konnte denn auch eine Aenderung des Titels nicht vorgenommen werden, ohne dass der Vertrag[b] abgeändert wurde, und dazu war die Zustimmung der Herren Kroner, Ruge und des Verlages erforderlich.
Ob Herr Dr. Ruge schon vor Eintragung des Titels in den Vertrag in juristischem Sinn ein Recht hatte, auf der Vorderseite des Titels genannt zu werden, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiss, was im Schosse der Redaktionskommission darüber vereinbart worden ist.
Aus den Briefen des Herrn Professor Rickert[4] geht hervor, dass die Anregung, die Namen Kroner und Ruge von der Vorderseite des Titelblattes zu streichen, nicht[c] von Herrn Dr. Mehlis ausging. Hier scheint mir ein Missverständnis vorzuliegen, das zum Teil auf eine Ungeschicklichkeit des Herrn Dr. Mehlis, zum Teil auf ein bedauerliches Misstrauen auf Seiten Dr. Ruge’s beruht.
Ohne den ausdrücklichen Wunsch des Herrn Professor Rickert würde ich Sie nicht noch einmal mit der Sache behelligt haben, die wohl nun endgiltig in das Stadium der Ruhe getreten ist, wenigstens für die Dauer des jetzigen Vertrages, d. i. für den 1. und 2. Jahrgang.
In aufrichtiger Verehrung grüsst Sie bestens Ihr ganz ergebener
P. Siebeck.