Windelband an Heinrich Rickert, Heidelberg, 12.3./13.3.1910, 12 S, hs. (lat. Schrift), Wasserzeichen R. DIEFFENBACHER | HEIDELBERG, UB Heidelberg, http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs2740IIIA-224_70-72
Heidelberg, 12./13[a] März 10
Lieber Freund,
Der Streit der jungen Leute berührt mich auf das schmerzlichste und ist mir um so unerfreulicher, als er für mich in den denkbar bedrängtesten Zeitpunkt fällt. ich stehe, müde und abgespannt, in den Schlusstagen meines Rectorats, die von Stunde zu Stunde mit nötigen Geschäften besetzt sind, damit ich gleich am Mittwoch[1] nach dem Süden aufbrechen kann, wozu alle Vorbereitungen getroffen, Billets bestellt sind etc. Die erste Mitteilung bekam ich durch Ruge am Dinstag[b] Mittag und schrieb Ihnen sofort[2]. Dann war ich bis Mittwoch als Academievertreter in Mannheim[3], den Donnerstag[4] über zu Prüfungen in Karlsruhe[5], und gestern wie heute bin ich vom Morgen bis Abend von den aufgelaufenen Dingen festgehalten worden, sodass ich auf Ihren Brief[6] und auf die Mitteilungen, die mir Ruge gestern Vormittag machte, erst jetzt antworten kann. Die ganze Sache ist mir so widerwärtig, dass ich mich am liebsten garnicht um sie kümmerte. Aber ich darf das nicht, einerseits weil ja doch mein Name bei der | Begründung des Logos eine Rolle gespielt hat, andrerseits weil mein einziges, aber sehr lebhaftes Interesse an der Sache das ist, dass durch die unglückselige Geschichte auch nicht die Spur eines Schattens zwischen uns beide geworfen werde. Deshalb war nach Rugeʼs Klage mein erstes Bedürfnis, mich an Sie zu wenden, um im Interesse von Mehlis ein Audiatur et altera pars[7] zu erzielen; deshalb ist es aber auch meine Pflicht, Sie wissen zu lassen, wie mir die Sache von hier aus dargestellt wird. Denn Gerechtigkeit kann hier unsre einzige Richtschnur sein.
13. März. Weiter bin ich leider gestern nicht gekommen, ich war todmüde, total kaput[c]; hatte heftige Beinschmerzen, vielleicht im Zusammenhange mit dem Gewitter, das gerade hier niederging, war nervös und missgestimmt auf das äusserste. Zugleich sah ich, dass ich zum Postschluss doch nicht mehr fertig werden könnte. Dabei wusste ich Ruge mit guten Absichten auf dem Wege zu Ihnen und redete mir ein bisschen die Hoffnung ein, es werde sich dabei Alles klären. Nun bereue | ich das sehr, nach Ihrem Brief, der mich sehr traurig macht. Da Sie aber Ruge nicht angenommen[8] haben, ist es um so mehr meine Pflicht, Ihnen zu schreiben. Also muss es sein, obwohl ich keinen Moment Zeit habe.
Am besten gehe ich von dem Letzten aus, von dem Faustʼschen Briefe[9], dessen Abschrift ich wieder beilege[10]. Zunächst nur nach der Seite seines tatsächlichen Inhalts. Dieser ist, soweit ich sehe, durchaus richtig: er trifft buchstäblich mit dem zusammen, was mir Ruge während der Präliminarverhandlungen zum Logos, also zu einer Zeit berichtet hat, wo zwischen ihm und Mehlis noch Alles in Ordnung war. Ruge hatte ursprünglich die Absicht, seiner internationalen Bibliographie, um sie sachlich begehrenswerter zu machen, jeweils zusammenfassende Aufsätze von bekannten Autoren vorauszuschicken. Er hatte dazu ausser mir Boutroux und Croce gewonnen. Als dann der Logos-Gedanke an ihn herantrat, hat er, um jede Konkurrenz zu vermeiden, diesen Teil seines Plans geopfert und die ihm schon zugesagten (oder eingelieferten, das weiss ich nicht genau) Aufsätze von Boutroux und Croce mit deren Einverständnis dem Logos zugewiesen. Es ist also kein | Zweifel, dass dasjenige, was im ersten Logosheft den internationalen Charakter ausmacht, von Ruge stammt. Er behauptet dann weiter, im Interesse des Logos Reisen gemacht, Uebersetzer gewonnen und zeitraubende Korrespondenz geführt, alles dies aber in der Voraussetzung seiner Teilnahme an der Herausgabe des Logos getan zu haben. Er will die Distinction zwischen Redaction und Herausgeber nicht anerkennen; er behauptet, in dem Vertrage mit Siebeck[11] sei die Herausgabe von Kroner Mehlis Ruge ausdrücklich vorgesehen, und er sagt, das Siebeck selbst bei seiner neulichen Anwesenheit hier (am Dinstag, wo ich leider schon nach Mannheim hatte abreisen müssen,) sich entschlossen erklärt habe, an dieser Stipulation[12] festzuhalten. Weiter behauptet Ruge, in den Festsetzungen über die Geschäftsführung sei jedem Mitglied der Redaction eine Ingerenz[13] hinsichtlich der Wahl der Beiträge und ein Art von Veto-Recht, ein Appell | an[d] die sog[enannte] internationale Kommission, d. h. die vereinigte deutsche und russische Redaction, zugesichert. Alles dies sei nun ihm gegenüber nicht gehalten worden. Er habe Kenntnis davon bekommen, dass in das erste Heft des Logos ein Artikel von einem gewissen Leopold Ziegler[14] (das ist wohl der Neuromantiker) aufgenommen und schon gedruckt sei, ohne dass ihm ein Wort davon mitgeteilt sei. Und dann habe er erfahren, dass auf dem bereits gedruckten Titelblatt nur Mehlis als Herausgeber stehe.
Dies die Darstellung Rugeʼs. Es wird, soweit es angeht, zu prüfen sein, wie weit er ein formelles oder auch nur ein moralisches Recht hatte, auf seinen Anteil an der Herausgabe zu rechnen. Das kann ich natürlich nach seinen eignen Angaben, da sie von Mehlis bestritten zu werden scheinen, bisher nicht entscheiden. Aber wenn er diese Auffassung von der Sache hatte – und er vertritt sie auf das energischste –, so ist es begreiflich, wenn er verlangt, er hätte mindestens vorher befragt werden müssen, und wenn er in dem Verfahren die Absicht sah, ihn aus der Redaction (wie er sie auffasste), herauszudrängen. | Und dass er sich das nicht gefallen lassen wollte, ist doch sehr begreiflich! Es handelt sich in der Tat nicht um eine „Lappalie“[15]. Auf dem Titelblatt neben diesen[e] Mitwirkenden zu stehen, bedeutet wirklich für einen jungen Mann viel, sehr viel. Wenn Herr Kroner sich zu der Meinung bequemt hat, es komme schließlich nicht so viel darauf an, ob er nur auf der Rückseite oder auch schon auf der Vorderseite des Titelblatts stehe, so ist für einen Mann, der um sein Leben zu ringen hat, wie Ruge, die Preisgabe dessen, was er für sein Recht hält, nicht gleichgiltig. Dieser Auffassung kann ich ihre Berechtigung nicht versagen, – immer vorausgesetzt, was ich nicht zu entscheiden in der Lage bin, dass dies Recht so besteht, wie Ruge es behauptet.
Was nun zweitens die Art der Vertheidigung seines Rechts angeht, so stellt Ruge sie folgendermassen dar: Nachdem er jene Tatsachen in Erfahrung gebracht, habe er brieflich Aufklärung darüber verlangt und ohne Angabe weiterer Gründe die Antwort | erhalten, Sie hätten das so gewünscht. Damit habe er sich nicht zufriedengegeben, sondern die Gründe zu erfahren verlangt, und nachdem er darauf ohne Antwort geblieben sei, habe er den Brief an Mehlis geschrieben, der als beleidigend aufgefasst werde. Das ist nun die mir überaus traurige Wendung. Auf meine Vorhaltungen gab er zum Teil zu, dass der Brief wirklich beleidigend gewesen sei, zum Teil wollte er wieder geltend machen, die Beleidigung könnte nur in der[f] unverhüllten Darlegung des tatsächlichen Vorgangs bestanden haben, – was natürlich wieder eine Beleidigung ist. Diese Frage ist für mich dadurch entschieden, dass Sie nach Einsicht des Briefs ihn als beleidigend beurteilen. Damit hat sich Ruge auf alle Fälle ins Unrecht gesetzt. Das ist der Punkt, wo er wirklich zu lernen scheint. Von Kindheit an genötigt sich zu wehren, hat er sich eine Herbheit des Verhaltens angewöhnt, die ihn, sobald er sein Recht verletzt glaubt, zu den schroffsten und leidenschaftlichsten, ihm selbst schädlichsten Formen des Angriffs treibt. In diesem Falle | schien es mir nach Ihrem Brief, den ich Donnerstag Abend[16] hier vorfand, als habe Ruge die Sache für sich rettungslos verdorben: denn an ein gedeihliches Zusammenarbeiten zwischen beiden schien auch mir nach solchen Vorgängen nicht mehr zu denken. In der Unterredung aber, die ich am Freitag[17] Vormittag mit Ruge hatte, schien er eine Einrenkung des Verhältnisses nicht für ausgeschlossen zu halten, zu weitem Entgegenkommen bereit zu sein und von der persönlichen Aussprache in Freiburg noch einen möglichen Ausweg zu erwarten.
Um so mehr überrascht es mich, dass er seinen hiesigen Verleger Faust nicht von dessen Brief an Siebeck zurück gehalten hat. ich werde mich über den Vorgang, der zu diesem Briefe geführt hat, morgen genau informieren. Es wird festzustellen sein, ob Ruge den Brief veranlasst hat oder nur zugelassen hat. der Verleger, der ja in den damaligen Verhandlungen bei der Abänderung des Plans der „Philosophie der Gegenwart“ und bei der Ueberlassung der Aufsätze von Croce und Boutroux an den Logos beteiligt war, ist offenbar auch | der[g] Meinung, dass die Bedingung dafür Rugeʼs Eintritt in die Redaction und die Herausgabe des Logos gewesen ist. Hier liegt deshalb wiederum der springende Punkt für die Beurteilung der ganzen Sache. Was Rugeʼs Verhalten bei diesem Briefe anlangt, so muss ich, – soweit ich urteilen kann, ohne ihn selbst darüber vernommen zu haben, was erst morgen möglich ist, – selbst wenn ihn nur die Schuld trifft, die Absendung des Briefs im gegenwärtigen Stand der Sache nicht verhindert zu haben, darin einen Akt verzweifelter Unklugheit sehen. Denn wenn noch irgend etwas zu erwarten war, so konnte es nur durch persönliche Vereinbarung geschehen und war nicht erfolgreicher zu verhindern als durch einen Druck durch die Verleger. Jetzt, für heute, bleibt mir nichts übrig, als den Bericht Rugeʼs über den Verlauf der Dinge in Freiburg abzuwarten. Leider sehe ich heute keinen Hoffnungsschimmer auf eine glückliche Lösung. Es bleibt dann nur übrig, vollkommene Klarheit über die Entwicklung der Sache und die ihr zu Grunde liegenden Abmachungen zu gewin|nen, um daraus die Konsequenzen zu ziehen.
Es ist ja, lieber Freund, eine unsäglich traurige Lage, dass die Darstellung, die Ihnen gegeben ist, und die, die mir gegeben ist, an dem entscheidenden Punkte sich widersprechen. Bisher bin ich nicht in der Lage, zu entscheiden, wo und wann das Missverständnis entstanden ist. Ruge hat seine Auffassung – das beweist gerade der Brief von Faust – von Anfang an gehabt: er muss sich also, wenn Mehlis die seinige beweisen kann, von Anfang an in einer höchst beklagenswerten Selbsttäuschung befunden haben. Auf alle Fälle bringt mich also die Angelegenheit in die denkbar unglücklichste Lage zwischen zwei Schülern[18], die ich beide schätze, von denen ich dem einen gerade so viel Vertrauen entgegenbringe wie dem andern; sodass ich, wenn sie sich widersprechen, absolut nicht weiss, wem ich glauben soll. Diese meine Lage bitte ich zu würdigen: | ich will, soweit es mir meine Zeit jetzt noch irgend gestattet, zur Klarheit zu kommen suchen. Jetzt ist der Zustand für mich entsetzlich. ich weiss nur das eine sicher, dass diese Sache, wie sie auch ausfällt, sich nicht zwischen uns drängen darf. Sie wissen, dass ich nur Ihretwegen meine Bedenken inbetreff des Logos[19] zurückgehalten habe: ich behalte das Vertrauen, dass Sie um der Sache willen auch in dieser Schwierigkeit den rechten Weg finden werden. Denn sie dürfen meiner Gesinnung so zweifellos sicher sein, wie ich der Ihrigen[h] bin.
Indem ich das Blatt vom Logos beilege[20], möchte ich noch auf einen Punkt aufmerksam machen. Der Passus von der „internationalen Kommission“ scheint mir missdeutungsfähig. Denn diese Kommission besteht doch leider nur aus der deutschen und[i] russischen Redaction: und für diese ist der Ausdruck doch wohl etwas zuviel sagend. Vielleicht | genügt es, den Satz in die Form des Futurums zu bringen. Aber ich stelle das natürlich ganz Ihnen anheim.
Nun bin ich aber müde, und Sie werden auch genug haben. Es ist die verfahrenste Sache, die ich je erlebt. Um so mehr bitte ich: zwischen uns bleibt es beim Alten[21]! Und so grüsse ich Sie getreulich der Ihrige
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