Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) an Windelband, Tübingen, 8.2.1904, Text nach einer Transkription von Klaus Christian Köhnke[1], Umfang und Besonderheiten nicht bekannt, Staatsbibliothek zu Berlin, Haus Potsdamer Straße, NL 488
8. Februar 04
Herrn Geheimen Rat Professor Dr. W. Windelband in Heidelberg.
Hochverehrter Herr Geheimrat, in Abwesenheit des Herrn Dr. Siebeck, welcher einen mehrwöchigen Erholungsurlaub angetreten hat, teile ich Ihnen unter höflicher Bezugnahme auf die October-Correspondenz[2] des vorigen Jahres ergebenst mit, dass Herr stud. theol. Pregowski in Warschau auf den Brief, in welchem für das polnische Uebersetzungsrecht Ihrer „Praeludien“[3] eine Entschädigung von 200 Mark ausbedungen wurde, wider Erwarten doch reagiert hat. Er kann aber nur 50 M. bieten. Ich erlaube mir, Ihnen seinen Brief[4] vorzulegen und Sie um Ihre Meinungsäusserung zu bitten. Herr Dr. Siebeck wird sich jedenfalls ganz nach Ihren Wünschen richten.
Bemerken möchte ich für alle Fälle noch, dass die Uebersetzung auch ohne die Autorisation in Russland[5] erscheinen kann und dass weder Verleger noch Uebersetzer zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind, sofern sie auf die Bezeichnung „Autorisierte Uebersetzung“ verzichten.
Ich sehe Ihrer Rückäusserung mit Interesse entgegen und zeichne in grösster Verehrung als Ihr ergebenster
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) R. Wille R. Pflug.