Straßburg, den 2. April 1894.
Ew. Hochwolgeboren beehre ich mich hierdurch ergebenst anzuzeigen, daß ich das Amt als Rektor[1] der Kaiser-Wilhelms-Universität angetreten und die Geschäfte heute übernommen habe.
Der Rektor der Universität
Windelband[a]
An den Herrn Kurator der Universität hier. | No. 1315.
1↑Amt als Rektor ] vgl. in derselben Akte
Bl. 64
r: der scheidende Rektor teilt dem Kurator der Universität das Wahlergebnis vom 3.2.1894 im Plenum der Universität mit;
Bl. 64
v: der Kurator berichtet an den Statthalter von Elsaß-Lothringen vom 5.2.1894;
Bl. 67
r: am 5.3.1894 übermittelt der Staatssekretär des Ministeriums für Elsaß-Lothringen die allerhöchste Bestätigung der Rektoratswahl durch den Kaiser vom 26.2.1894 an den Kurator der Universität Straßburg;
vgl. Bl. 67
v (Entwurf):
Straßburg, den 10/3. 94. | 1. An den Herrn Professor Dr. Windelband hier. | Ew. Hochwohlgeboren theile ich erg[ebenst] mit, daß Seine Majestät der Kaiser mittels Allerhöchsten Erlasses vom 26. v[origen] Monats Ihre Wahl zum Rector der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg für das Jahr vom 1 April 1894 bis 1. April 1895 bestätigt haben. […] Kurator der Universität;
Bl. 68 Abschrift der Abschrift des Erlasses vom 26.2.1894, unterzeichnet Kaiser Wilhelm – Fürst Hohenlohe. Das Amt des Rektors bedeutete eine
Funktionszulage von 1600 Mark jährlich (
Bl. 69
v).