Windelband an Albert Ehrhard, Straßburg, 27.2.1892, 1 S., hs. (dt. Schrift), Byzantinisches Institut Scheyern[1], Nachlass Ehrhard

Sehr geehrter Herr Professor,[a]

Auch meine Auffassung ist die, daß bei einem Nach-Examen, wie es Herr Loyson[2] beabsichtigt, die Verbindung des Hebräischen mit der Religion nicht erforderlich ist: die Pr[üfungs]-Ord[nung] verlangt eine Verbindung, wenn Religion als Hauptfach für ein Oberlehrerzeugniß gewählt wird. Das ist hier, wo es zu einem zusammenfallenden Zeugniß führt, nicht der Fall. Die besonderen Bestimmungen in § 11, C, 3.[3] begründen auch nicht die Verknüpfung mit dem Hebräischen.

Unser erstes Examen wird voraussichtlich am 21 Mai[4] stattfinden, wo ich Sie dann in bestem Wohlsein von Ihren Ferien zurückgekehrt zu sehen hoffe.

Hochachtungsvoll ergebenst

Windelband

Kommentar zum Textbefund

aSehr geehrter Herr Professor, ] darüber Prägesiegel: Reichsadler, umschrieben mit K. WISSENSCH. PRUEFUNGS-COMMISSION IN STRASSBURG

Kommentar der Herausgeber

1Byzantinisches Institut Scheyern ] mit freundlicher Vermittlung durch Robert Volk, Bayerische Akademie der Wissenschaften München
2Herr Loyson ] Eugen Loyson
3Bestimmungen in § 11, C, 3. ] vgl. in ADBR Strasbourg, 103 AL 44 (Handakten des Kurators) die Drucksache: Central- und Bezirks-Amtsblatt für Elsaß-Lothringen, Nr. 1. v. 5.1.1889, Beilage, S. I-XII: Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Lehranstalten. Nach § 10 war Hebräisch Pflicht für den Erwerb der Lehrbefähigung der christlichen Religionslehre für die oberen Klassen bzw. für Hebräisch am Gymnasium.
421 Mai ] die Prüfung von Loyson für das höhere Lehramt in Französisch fand am 20.5.1892 statt. Eine weitere Prüfung (katholische Religion) ist für den 22.7.1893 belegt (vgl. ADBR Strasbourg, 13 AL 2481: Wissenschaftliche Prüfungscommission).