Bibliographic Metadata
- TitlePaul Siebeck an Windelband, Tübingen, 5.10.1911, 3 S., Ts.-Durchschlag mit einer Unterschrift u. einer Beilage, Staatsbibliothek zu Berlin, Haus Potsdamer Straße, NL 488 A 0320,5
- Creator
- Recipient
- Participants
- Place and Date of Creation
- Series
- Physical LocationStaatsbibliothek zu Berlin, Haus Potsdamer Straße
- URN
- Social MediaShare
- Archive
- ▼
Paul Siebeck an Windelband, Tübingen, 5.10.1911, 3 S., Ts.-Durchschlag mit einer Unterschrift u. einer Beilage, Staatsbibliothek zu Berlin, Haus Potsdamer Straße, NL 488 A 0320,5
5. Oktober 1911.
W.-wz. A.[1] Herrn Geheimen Rat Professor Dr. W. Windelband Heidelberg. Landfriedstrasse 14.
Hochverehrter Herr Geheimrat, nachdem der Druck der neuen Auflage der „Präludien“ abgeschlossen ist, erlaube ich mir, Ihnen anbei den Entwurf eines 3. Nachtrages[2] zum Verlagsvertrag vorzulegen. Wir sind übereingekommen, die Verlagsbedingungen der 4. Auflage nach Analogie der früheren Vereinbarungen festzusetzen. Demzufolge ist das Honorar, welches für die 3. Auflage im Umfange von 29 ½ Bogen bei gleicher Auflagehöhe mit Mk. 1500.- festgesetzt wurde, entsprechend dem Umfang der 4. Auflage von 38 ½ Bogen umzurechnen. Dabei ergiebt sich eine Honorarsumme von Mk. 1894.20, die ich auf Mk. 2000.- aufzurunden mir erlaube.
Prüfen Sie, bitte, den beiliegenden Entwurf und sagen Sie mir dann, bitte, ob ich die Reinschrift darnach ausfertigen lassen kann. Einer Rücksendung des Entwurfes bedarf es nicht.
Ich habe mich entschlossen, die Bände einzeln abzugeben und zwar kostet jeder Band Mk. 5.- , gebunden Mk. 7.-. Da die 3. Auflage mit 29 ½ Bogen Mk. 7.50 gekostet hat und die 4. Auflage mit 38 ½ Bogen beinahe genau 1/3 grösser ist, entspricht ein Preis von 10 Mk. im Verhältnis genau dem früheren Preise. Die inzwischen eingetretene Steigerung | der[a] Satz- und Druckpreise kommt somit im Ladenpreise nicht zum Ausdruck. Für künftige Auflagen möchte ich mir aber schon heute die Anregung erlauben, dieselben in grösserer Zahl zu drucken, da ich mit dem Ladenpreis sonst nicht mehr zu Streich komme.
Ich gestatte mir noch, die Honorarabrechnung beizufügen und bleibe der Verfügung über Ihr Honorarguthaben, sowie über die Freiexemplare gewärtig.
In aufrichtiger Verehrung grüsst Sie herzlichst Ihr
P. Siebeck.[b] |
Entwurf W.-wz. A. W.-wz. A.[3]
3. Nachtrag[c]
Für die 4. Auflage der „Präludien“ haben die Contrahenten vereinbart:
1) Das Buch wird durch verschiedene neue Aufsätze und Vorträge erweitert, über die dem Herrn Autor das Verfügungsrecht zustand.
2) Die 4. Auflage wird wiederum in 1200, mit Worten eintausendzweihundert Exemplaren gedruckt.
3) Das Honorar für die 4. Auflage wird im Verhältnis zum Honorar der 3. Auflage festgesetzt, bei welcher es Mk. 1500.- betrug. Unter Berücksichtigung der Umfangerweiterung beträgt das Honorar für die 4. Auflage aufgerundet Mk. 2000.- und ist zahlbar bei Druckvollendung.
4) Auch von der 4. Auflage dürfen die 25 Freiexemplare des Herrn Verfassers und 25 zu Recensionszwecken bestimmten Exemplare ausserhalb der Auflage von 1200 Exemplaren gedruckt werden.
Hiermit allenthalben einverstanden unterzeichnen diesen in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigten Nachtrag
Heidelberg, den
Tübingen, den 5. Oktober 1911.
Kommentar zum Textbefund
a↑Steigerung | der ] am Kopf der neuen S. Wiederholung der Adresse und Datierung unter Ergänzung der Ortsangabe TübingenKommentar der Herausgeber
2↑3. Nachtrages ] vgl. Windelband an Siebeck vom 10.10.1911 sowie das Doppel des 3. Nachtrags zum Verlagsvertrag zur 4. Aufl. der Präludien vom 10.10.1911 (Staatsbibliothek zu Berlin, Haus Potsdamer Straße, NL 488 B 1, 6, M. 1).▲