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- TitleHeinrich Rickert an Windelband, Berlin, 5.7.1888, 3 S., hs., UB Heidelberg, http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs2740IIIA-224_3
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Heinrich Rickert an Windelband, Berlin, 5.7.1888, 3 S., hs., UB Heidelberg, http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs2740IIIA-224_3
Berlin d[en] 5.7.88[a]
Hochverehrter Herr Professor!
Schuppe zu verstehen wird mir nicht ganz leicht. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit ihm würde weit über den Rahmen meiner Arbeit hinausgehen. Ich habe eine Anmerkung[1] gemacht, die mich wenigstens vor dem Vorwurf eines Plagiats[2] sichert, sonst aber ziemlich nichtssagend ist. Sie lautet, sich an den Satz anschließend, der von dem Widerspruch zu den traditionellen Lehren über den Begriff spricht: „Im Princip sind dieselben auch in dieser Hinsicht von einigen Autoren bereits verlassen. Sigwart z. B. wird m. E. mit Nothwendigkeit zu der oben entwickelten Auffassung des Begriffs gedrängt, was er allerdings nach einigen Ausführungen gegen Wundt, | zuzugeben nicht geneigt scheint. (Viertelj[a]hrschrift zur wiss[enschaftlichen] Phil[osophie] Bd. IV S. 456) – Ausdrücklich ausgesprochen findet sich ferner die Ansicht, daß der Begriff „aus Urtheilen bestehe“ in Schuppes „Erkenntnistheoretischer Logik“ § 33. Doch hat Schuppe eine nähere Erklärung dieser Behauptung nicht versucht. Dieselbe würde erst einen eindeutigen Sinn erhalten, wenn man wüßte, welche Urtheile den Begriff bilden. Es sind eben diejenigen, welche in der Definition aufgeführt werden. Hiervon aber sagt Schuppe, obwohl er an der betreffenden Stelle auch von der Definition spricht, kein Wort, sondern behandelt diese Form des Denkens wesentlich im Sinne der alten Logik. Das ist mit einer Begriffstheorie, wie ich sie anzudeuten versucht habe, ganz unvereinbar, und so stimmt das Resultat, zu dem ich gelangt bin, wohl nur dem Wortlaut nach mit Schuppe überein. Auch würde eine solche Begriffstheorie mit den Ausführungen Schuppes über die einzig mögliche Bedeutung von „Formen des Denkens“ in Widerspruch stehen, denn wenn dieselbe auch eine Coordination von Begriff und Urtheil in dem herkömmlichen Sinne nicht zu läßt, so zeigt | sie doch gerade, wie einmal in den als ruhend gedachten Begriff, andrerseits in der vollzogenen Definition, also im Urtheil, derselbe Denkinhalt in zwei verschiedenen Formen vorliegt.“
Kann ich das wohl so lassen? Ich habe es vorläufig dem Manuscript hinzugefügt. Sollte ich keine Nachricht von Ihnen erhalten, so darf es wohl so bleiben. – Heute Abend fahre ich nach dem Gute meines Schwiegervaters: Rittergutsbesitzer Keibel in Adlig-Dombrowken[3] bei Lindenau in Westpreußen. Dort bleibe ich für die nächsten Wochen. Meine Hochzeit wird wohl schon am 5. August sein. Herr Siebeck hat mir versprochen die Arbeit so schnell zu drucken wie möglich. Ich habe hier ziemlich viel zu thun gehabt, sonst hätte ich eine etwas gründlichere Auseinandersetzung mit Schuppe versucht, aber ich fand hier gar keine Ruhe dazu. Jedenfalls nehme ich mir Schuppe mit aufʼs Land. Das Buch[4] ist theilweise doch recht interessant.
Mit besten Grusse Ihr ergebener
Heinrich Rickert.
Kommentar zum Textbefund
Kommentar der Herausgeber
1↑Anmerkung ] in Abschnitt III, 2: Begriff und Urteil von Rickert: Zur Lehre von der Definition, 1888.3↑Rittergutsbesitzer Keibel in Adlig-Dombrowken ] Rickert heiratete 1888 in Adlig-Dombrowken (Westpreußen) Sophie Keibel (1864–1951), Bildhauerin, Tochter des Rittergutsbesitzers Hermann Keibel (1818–1893; NDB).▲