Bibliographic Metadata
- TitleWindelband an Wilhelm Nokk, Freiburg i. Br., 4.1.1881, 3 S., hs. (dt. Schrift), Generallandesarchiv Karlsruhe, 52 Nokk 201
- Creator
- Recipient
- Place and Date of Creation
- Series
- Physical LocationGenerallandesarchiv Karlsruhe
- URN
- Social MediaShare
- Archive
- ▼
Windelband an Wilhelm Nokk, Freiburg i. Br., 4.1.1881, 3 S., hs. (dt. Schrift), Generallandesarchiv Karlsruhe, 52 Nokk 201
Freiburg i/B. 4 Jan[uar] 1881
Hochverehrter Herr Oberschulrathsdirector,[a]
[b]Indem ich Euer Hochwohlgeboren für Ihre erneuten liebenswürdigen Bemühungen meinen herzlichen Dank sage, ist es mir ein Bedürfniß, Ihre gütige Entschuldigung dafür zu erbitten, daß ich Sie mit der Grazer Angelegenheit behelligt habe. In der That würde ich mir das nicht gestattet haben, wenn ich Ihnen nicht kurz vorher in der Erwiderung auf Euer Hochwohlgeboren geehrtes Schreiben vom 3. Dec[ember] v[origen] J[ahres] die ausdrückliche Versicherung gegeben hätte, ich würde nach ausserhalb keine bindende Zusage geben, ohne zuvor der Großherzoglichen Regierung von der an mich ergangenen Anfrage Mittheilung gemacht zu haben. Die Aufforderung, welche die Grazer Commission an mich richtete, meine | principielle Geneigtheit, einem Rufe dahin Folge zu leisten ihr zu erklären,[c] schien mir jener Voraussetzung zu entsprechen, indem, wenn ich die von mir verlangte Erklärung abgäbe, ich mich für gebunden ansehen müßte, einer auf Grund davon später etwa an mich ergehenden Berufung Folge zu leisten. Zugleich leitete mich die Hoffnung, die Großherzogliche Regierung, von deren gütigem Wohlwollen ich mit dem lebhaftesten Danke überzeugt sein zu dürfen glaube, werde mich der Nothwendigkeit überheben können, in genauere Verhandlungen mit Graz[d] einzutreten. Ich bedaure tief, daß das nicht der Fall ist, und hoffe nur, Euer Hochwohlgeboren werden es mir nicht verargen wollen, wenn ich unter diesen Umständen mich nicht in der Lage sehe, die dortige Anfrage kurz von der Hand zu weisen, sondern mich in weitere Verhandlungen einlassen muß, durch welche ich in die Nothwendigkeit gerathen kann, der dortigen Commission für die Erfüllung gewisser Bedingungen bindende Zusage zu geben.
Es besteht leider, wie man annimmt, bei einzel|nen Regierungen und Fakultäten eine entschiedene Abneigung, sich in Berufungsfällen einem Refus auszusetzen, und in Folge dessen die Gewöhnung, eine definitive und formelle Berufung erst nach erfolgter Zusage ergehen zu lassen: die Folge ist für denjenigen, an welche das Ansinnen zu einer solchen ergeht, eine sehr schwierige und dilemmatische Position. Ich habe der Peinlichkeit derselben nur durch vollkommene Offenheit des Verfahrens entgehen zu können gemeint und habe mich deshalb jetzt veranlaßt gesehen, meinen Herrn Collegen von der Fakultät[1] mitzutheilen[2], daß ich zu meinem Bedauern genöthigt sei, in Verhandlungen mit der Grazer Fakultät einzutreten.
Noch immer halte ich an der Hoffnung fest, daß ich nicht gezwungen sein werde, Freiburg zu verlassen, und indem ich zur Bekräftigung derselben, hochverehrter Herr Oberschulrathsdirector, mich auf’s Neue Ihrem bewährten Wohlwollen empfehle, verharre ich in ausgezeichneter Verehrung
Euer Hochwohlgeboren
ganz ergebenster
W Windelband
Kommentar zum Textbefund
Kommentar der Herausgeber
▲