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- TitleWindelband: Geschäftsordnung des Philosophischen Seminars der Universität Straßburg, Straßburg, vor 29.7.1902, 3 S., hs. (lat. Schrift), hs. überarbeitet von Kurator Julius Hamm, Entwurf, ADBR Strasbourg, 103 AL 887 (Acta der Kaiserlichen Universität in Straßburg, betreffend das philosophische Seminar 1873–1915), Bl. 71–72
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Windelband: Geschäftsordnung des Philosophischen Seminars der Universität Straßburg, Straßburg, vor 29.7.1902, 3 S., hs. (lat. Schrift), hs. überarbeitet von Kurator Julius Hamm, Entwurf, ADBR Strasbourg, 103 AL 887 (Acta der Kaiserlichen Universität in Straßburg, betreffend das philosophische Seminar 1873–1915), Bl. 71–72
Str[aßburg] 29[a]/7 02
Entwurf[b]
Geschäftsvertheilung zwischen den beiden Direktoren[c] des philosophischen Seminars[d]
1. Das philosophische Seminar steht unter der Leitung von zwei Directoren.
2. Die Führung der Geschäfte steht dem nach der Straßburger Anciennität[1] älteren Director zu. Er besorgt die Correspondenz mit den Behörden, zeichnet die Anweisungen, führt die Rechnungen, die Akten und das Inventar: er ist für die Vollständigkeit der zum Seminar gehörigen Inventargegenstände verantwortlich.
3. Der in dieser Anciennität[e] jüngere[f] Director hat den Anspruch auf Benutzung des Seminars für seine Uebungen, sowie des Directorenzimmers für seine Arbeiten und Sprechstunden. Er kann bei rechtzeitiger Anmeldung verlangen, daß ein Betrag bis zum Drittel[g] | des jährlichen Aversums zur Anschaffung der von ihm gewünschten Bücher verwendet werde.
4. Die allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Seminarräume und der Bibliothek seitens der Studirenden werden von dem geschäftsführenden Director nach Maßgabe des § 83 des Universitäts-Statuts insoweit normirt, als sie hinsichtlich seiner Verantwortung für das Inventar erforderlich sind. Im Uebrigen hat jeder der beiden Directoren die Bestimmung über Zulassung und Mitgliedschaft von Studirenden, sowie über die Ausführung seiner Uebungen selbständig zu treffen.
5. Die Bestellung des mit der Besorgung | der Bibliothek zu betrauenden Assistenten erfolgt nach Verabredung zwischen beiden Directoren.
der Kur[ator] d[er] Univ[ersität]
H[h]
(Auf meinen Wunsch von H[errn] Prof. Windelband nach Benehmen mit H[errn] Prof. Ziegler aufgestellt)
H[errn] Gr[oß][i] z[ur] gef[älligen] Ausfertigung[2]
Ich werde morgen vorbeikommen
Hamm 24/7 02[j]
Kommentar zum Textbefund
c↑Geschäftsvertheilung zwischen den beiden Direktoren ] von Julius Hamms Hd. statt gestr.: Geschäftsordnung für dasKommentar der Herausgeber
1↑Straßburger Anciennität ] an der Universität Straßburg gebührte von zweien demjenigen Kollegen der Vortritt, der entweder zuerst in Straßburg oder überhaupt zuerst an eine Universität berufen worden war, erst danach entschied das tatsächliche Lebensalter über das Privileg des Vorrangs (vgl. die Statuten der fünf Fakultäten der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg. Straßburg: J. Ed. Heitz (Heitz & Mündel) 1894, § 4 des Statuts der philosophischen Fakultät. ADBR Strasbourg, 103 AL 44).2↑Ausfertigung ] vgl. in derselben Akte Bl. 70, Kurator Julius Hamm an Theobald Ziegler als Mitdirektor des Seminars, übermittelt die Geschäftsordnung am 29.7.1902; Bl. 73: Schreiben vom 26.11.1902 zur Übertragung der Direktion an Ziegler zum 1.4.1903; Bl. 79: Übergabeprotokoll vom 31.1.1903▲