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- TitleRegierungsratsbeschluss Nr. 402 vom 16.11.1876, Staatsarchiv des Kantons Zürich, MM 2.214 RRB 1876/3060, S. 615–617 – Regierungsratsbeschlüsse seit 1803 online: http://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3372572
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- Physical LocationStaatsarchiv des Kantons Zürich
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Regierungsratsbeschluss Nr. 402 vom 16.11.1876, Staatsarchiv des Kantons Zürich, MM 2.214 RRB 1876/3060, S. 615–617 – Regierungsratsbeschlüsse seit 1803 online[a]: http://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3372572
16. November 1876.[b]
Prof. Windelband; Landrechtsertheilung.[c]
Herr Professor Dr. Wilhelm Windelband von Potsdam-Preußen, wohnhaft in Riesbach, welcher am 12. Wintermonat[1] eventuell in den Bürgerverband der Gemeinde Riesbach aufgenommen wurde, stellt mit Zuschrift vom 12. dieß das Gesuch um Ertheilung des Kantonsbürgerrechtes.|
Nach den beigelegten Akten ist der Ausweis über die in § 18, Abs[atz] 1 des Gemeindegesetzes vorgeschriebenen Erfordernisse geleistet; dagegen mangelt dem Petenten das Requisit eines zweijährigen Aufenthaltes in der Schweiz (§ 19), in dem sich derselbe erst seit April d[es] Jahres[d] in der Schweiz aufhält; dieses Requisit darf ihm gemäß § 22 erlassen werden. Ueber seine Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande (§ 21) hat sich Petent durch eine Urkunde der k[öniglich] preuß[ischen] Regierung zu Potsdam dat[iert] 17. Mai 1876 ausgewiesen.
Der Regierungsrath, nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern, beschließt:
1. Dem Petenten wird das Kantonsbürgerrecht ertheilt und seine Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Riesbach bestätigt, unter der Bedingung, daß er sich innert Monatsfrist über Bezahlung der Einkaufsgebühren in das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht, letzterer im Betrage von Franken[e] 50 bei der Staatskanzlei ausweise.
2. Nach Erfüllung dieser Bedingung | ist ihm die Landrechtsurkunde auszustellen.
3. Mittheilung an den Petenten, unter Rücksendung der betreffenden Akten, an den Gemeinderath Riesbach und die Direktion der Finanzen.
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