<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><head profile="http://dublincore.org/documents/dcq-html/"><meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=UTF-8"/><title>Vaihinger an Paul Natorp, Halle, 9.12.1905, 1 S., hs., Postkarte an Herrn | Professor Dr Natorp | Marburg a/L | Universität, mit Poststempeln HALLE * (SAALE) 2 n | -9.12.05. 11–12 V., MARBURG (Bz. Cassel) 1 a | 9.12.05. 10–11 N., Briefkopf PROF. DR. H. VAIHINGER. | Halle a. S., d. … 190 | Reichardtstr. 15., Universitätsbibliothek Marburg, Ms. 831/1080</title><link rel="schema.DC" href="http://purl.org/dc/elements/1.1/"/><link rel="schema.DCTERMS" href="http://purl.org/dc/terms/"/><meta name="DC.publisher" content="University of Wuppertal"/><meta name="DC.subject" content="Forschungsgrundlagen Hans Vaihinger"/><meta name="DC.creator" content="Jörn Bohr"/><meta name="DC.creator" content="Gerald Hartung"/><meta name="DC.contributor" content="Bülow &amp; Schlupkothen XML services"/><meta name="DC.identifier" content="urn:nbn:de:hbz:468-edhv2025-000911-8"/><style type="text/css">
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Nebst 340 Thematen zu Prüfungsarbeiten. Berlin: Reuther &amp; Reichard 1906. 192 S., mit Verweis auf Natorp: Die Philosophie im Examen, 1905 (vgl. Vaihinger an Natorp vom 26.1.1905) auf S. 14–15 (Anm.).">[1]</a> – 192 Seiten – ist im Satz vollendet. Bis ich aber versandtfertige Exemplare erhalte, wird es immer noch 8–10 Tage dauern; dann erhalten Sie umgehend ein Exemplar. Sollte Ihre Facultät sich dem <span class="ED-text-lem" itemref="app-editorial-2" title="Breslauer Gutachten ] vgl. Vaihinger an Adolf Dyroff vom 6. u. 9.11.1905 sowie Vaihinger: Die Philosophie in der Staatsprüfung, S. 23 (Anm.): Zu meiner großen Verwunderung höre ich nach dem Abschluß dieser Schrift, daß die Breslauer philosophische Fakultät die Abschaffung der schriftlichen Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern, also besonders in der Philosophie, beim Königl. Preußischen Kultusministerium jüngst beantragt habe. Diese schriftliche Prüfungsarbeit dem Preußischen Oberlehrerexamen nehmen – hieße, ihm seinen Hauptvorzug vor anderen Prüfungsordnungen z. B. der Bayrischen rauben. Die vorliegende Schrift, zufällig zu derselben Zeit entstanden, ist also zugleich eine Verwahrung gegen jenes Breslauer Gutachten. Die schlechten Erfahrungen , welche man in Breslau mit der schriftlichen Arbeit gemacht haben muß, sind doch wohl nur die Folge einer Handhabung der Prüfungsordnung, welche den hier entwickelten Grundsätzen diametral gegenübersteht. Die Durchführung des Breslauer Gutachtens würde für die Ausbildung des Preußischen Oberlehrerstandes, welcher geistig auf einem erfreulich hohen Standpunkte sich befindet, verhängnisvoll sein, und das Niveau desselben tief herunterdrücken; S. 34–36 (Anm.), S. 58 (Anm.), S. 115–116 (Anm.): Das oben S. 23 u. ö. erwähnte Breslauer Gutachten macht u. a. auch den Vorschlag, den Kandidaten die Wahl zu lassen, ob sie in Logik oder Psychologie geprüft sein wollen. Also danach könnte es einerseits Oberlehrer in Preußen geben, welche niemals mit Logik sich beschäftigt haben! Man denke sich das im einzelnen aus, um die ganze Tragweite dieses Vorschlages zu erkennen: bis jetzt war die Didaktik immer und überall auf Logik aufgebaut (worüber noch unten Näheres folgt): eine wissenschaftlich begründete Didaktik würde damit unmöglich gemacht. Und anderseits könnte es Oberlehrer geben, welche nicht die geringsten psychologischen Kenntnisse besäßen!; S. 137–138 (Anm.): Auch das oben mehrfach erwähnte Breslauer Gutachten legt hiervon ein neues Zeugnis ab: denn es schlägt vor, die Prüfung in Pädagogik aus dem Staatsexamen überhaupt ganz wegzunehmen, und die Kandidaten erst nach dem Seminarjahr durch den betreffenden Seminardirektor in Pädagogik prüfen zu lassen. – […] Ohne eine solche Prüfung würde jenes Fach an den Universitäten seine Bedeutung – und würde anderseits das Seminarjahr sein Fundament verlieren. Dadurch würden die dankenswerten und erfolgreichen Bestrebungen der Regierung zur pädagogischen Hebung der Oberlehrer wieder illusorisch werden. S. 192: Ohne die Allgemeinbildung der Lehrer verliert auch die Schule ihre allgemeinbildende, und damit auch ihre erzieherische Fähigkeit. Dies vollständig verkannt zu haben, ist der error principalis des oben in mehreren nachträglichen Zusätzen von mir kritisierten Breslauer Gutachtens […]. Als ich meine Schrift, die seit Jahren geplant ist, im vorigen Sommer niederschrieb, hatte ich noch keine Ahnung davon, daß jenes Gutachten im Werke sei. Erst nach Abschluß der Schrift, im August, hörte ich zufällig privatim von dem Hauptvorschlag desselben, die schriftliche Arbeit in den allgemeinbildenden Fächern, also besonders in Philosophie, künftig wegzulassen; und erst im November erfuhr ich offiziell von den übrigen Vorschlägen, welche, zumal auch die Prüfung in deutscher Literatur verworfen wird, auf nichts Geringeres hinzielen, als auf die gänzliche Ausrottung des allgemeinen Teiles der Oberlehrerprüfung und damit eben darauf, die Allgemeinbildung des Oberlehrerstandes und damit diesen selbst in seinem Wert tief herunterzusetzen. Ich freue mich, daß meine Schrift gerade zu rechter Zeit erscheint, um so dazu beitragen zu können, jenen umstürzlerischen Plan zu vereiteln, dessen Durchführung für die ganze Vorbildung des Oberlehrerstandes verhängnisvoll werden müßte. In einem Punkte allerdings harmoniere ich mit dem Breslauer Gutachten […]: für den Fall der Ablehnung seiner weitgehenden Vorschläge verlangt das Breslauer Gutachten wenigstens die Teilung der Oberlehrerprüfung in zwei Hälften.&#xD;&#xA;">Breslauer Gutachten</span><a class="ED-anchor" href="#app-editorial-2" id="app-editorial-2-ref" title="Breslauer Gutachten ] vgl. Vaihinger an Adolf Dyroff vom 6. u. 9.11.1905 sowie Vaihinger: Die Philosophie in der Staatsprüfung, S. 23 (Anm.): Zu meiner großen Verwunderung höre ich nach dem Abschluß dieser Schrift, daß die Breslauer philosophische Fakultät die Abschaffung der schriftlichen Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern, also besonders in der Philosophie, beim Königl. Preußischen Kultusministerium jüngst beantragt habe. Diese schriftliche Prüfungsarbeit dem Preußischen Oberlehrerexamen nehmen – hieße, ihm seinen Hauptvorzug vor anderen Prüfungsordnungen z. B. der Bayrischen rauben. Die vorliegende Schrift, zufällig zu derselben Zeit entstanden, ist also zugleich eine Verwahrung gegen jenes Breslauer Gutachten. Die schlechten Erfahrungen , welche man in Breslau mit der schriftlichen Arbeit gemacht haben muß, sind doch wohl nur die Folge einer Handhabung der Prüfungsordnung, welche den hier entwickelten Grundsätzen diametral gegenübersteht. Die Durchführung des Breslauer Gutachtens würde für die Ausbildung des Preußischen Oberlehrerstandes, welcher geistig auf einem erfreulich hohen Standpunkte sich befindet, verhängnisvoll sein, und das Niveau desselben tief herunterdrücken; S. 34–36 (Anm.), S. 58 (Anm.), S. 115–116 (Anm.): Das oben S. 23 u. ö. erwähnte Breslauer Gutachten macht u. a. auch den Vorschlag, den Kandidaten die Wahl zu lassen, ob sie in Logik oder Psychologie geprüft sein wollen. Also danach könnte es einerseits Oberlehrer in Preußen geben, welche niemals mit Logik sich beschäftigt haben! Man denke sich das im einzelnen aus, um die ganze Tragweite dieses Vorschlages zu erkennen: bis jetzt war die Didaktik immer und überall auf Logik aufgebaut (worüber noch unten Näheres folgt): eine wissenschaftlich begründete Didaktik würde damit unmöglich gemacht. Und anderseits könnte es Oberlehrer geben, welche nicht die geringsten psychologischen Kenntnisse besäßen!; S. 137–138 (Anm.): Auch das oben mehrfach erwähnte Breslauer Gutachten legt hiervon ein neues Zeugnis ab: denn es schlägt vor, die Prüfung in Pädagogik aus dem Staatsexamen überhaupt ganz wegzunehmen, und die Kandidaten erst nach dem Seminarjahr durch den betreffenden Seminardirektor in Pädagogik prüfen zu lassen. – […] Ohne eine solche Prüfung würde jenes Fach an den Universitäten seine Bedeutung – und würde anderseits das Seminarjahr sein Fundament verlieren. Dadurch würden die dankenswerten und erfolgreichen Bestrebungen der Regierung zur pädagogischen Hebung der Oberlehrer wieder illusorisch werden. S. 192: Ohne die Allgemeinbildung der Lehrer verliert auch die Schule ihre allgemeinbildende, und damit auch ihre erzieherische Fähigkeit. Dies vollständig verkannt zu haben, ist der error principalis des oben in mehreren nachträglichen Zusätzen von mir kritisierten Breslauer Gutachtens […]. Als ich meine Schrift, die seit Jahren geplant ist, im vorigen Sommer niederschrieb, hatte ich noch keine Ahnung davon, daß jenes Gutachten im Werke sei. Erst nach Abschluß der Schrift, im August, hörte ich zufällig privatim von dem Hauptvorschlag desselben, die schriftliche Arbeit in den allgemeinbildenden Fächern, also besonders in Philosophie, künftig wegzulassen; und erst im November erfuhr ich offiziell von den übrigen Vorschlägen, welche, zumal auch die Prüfung in deutscher Literatur verworfen wird, auf nichts Geringeres hinzielen, als auf die gänzliche Ausrottung des allgemeinen Teiles der Oberlehrerprüfung und damit eben darauf, die Allgemeinbildung des Oberlehrerstandes und damit diesen selbst in seinem Wert tief herunterzusetzen. Ich freue mich, daß meine Schrift gerade zu rechter Zeit erscheint, um so dazu beitragen zu können, jenen umstürzlerischen Plan zu vereiteln, dessen Durchführung für die ganze Vorbildung des Oberlehrerstandes verhängnisvoll werden müßte. In einem Punkte allerdings harmoniere ich mit dem Breslauer Gutachten […]: für den Fall der Ablehnung seiner weitgehenden Vorschläge verlangt das Breslauer Gutachten wenigstens die Teilung der Oberlehrerprüfung in zwei Hälften.">[2]</a> anschließen wollen, so würde es sich in diesem Falle doch empfehlen, ein <u>Separatvotum</u> einzureichen, um die Breslauer Anschauungen nicht unwidersprochen nach Berlin gehen zu lassen.</p><p class="ED-p">Ihr ergebenster</p><p class="ED-signed">H. Vaihinger</p></div><h2 class="ED-app-title">Kommentar der Herausgeber</h2><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-1"><span class="ED-app-num">1</span><a href="#app-editorial-1-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem">Meine Schrift</span><span class="ED-lem-sep"> ] </span><abbr title="vergleiche" class="ED-abbr">vgl.</abbr> Vaihinger: Die Philosophie in der Staatsprüfung. Winke für Examinatoren und Examinanden. Zugleich ein Beitrag zur Frage der philosophischen Propaedeutik. Nebst 340 Thematen zu Prüfungsarbeiten. Berlin: Reuther &amp; Reichard 1906. 192 <abbr title="Seite" class="ED-abbr">S.</abbr>, mit Verweis auf Natorp: Die Philosophie im Examen, 1905 (<abbr title="vergleiche" class="ED-abbr">vgl.</abbr> Vaihinger an Natorp vom 26.1.1905) auf <abbr title="Seite" class="ED-abbr">S.</abbr> 14–15 (<abbr title="Anmerkung" class="ED-abbr">Anm.</abbr>).</div><div class="ED-app-editorial" id="app-editorial-2"><span class="ED-app-num">2</span><a href="#app-editorial-2-ref" class="ED-app-corresp" title="back to content">↑</a><span class="ED-lem">Breslauer Gutachten</span><span class="ED-lem-sep"> ] </span><abbr title="vergleiche" class="ED-abbr">vgl.</abbr> Vaihinger an Adolf Dyroff vom 6. <abbr title="und" class="ED-abbr">u.</abbr> 9.11.1905 sowie Vaihinger: Die Philosophie in der Staatsprüfung, <abbr title="Seite" class="ED-abbr">S.</abbr> 23 (<abbr title="Anmerkung" class="ED-abbr">Anm.</abbr>): <span class="ED-rdg">Zu meiner großen Verwunderung höre ich nach dem Abschluß dieser Schrift, daß die Breslauer philosophische Fakultät die Abschaffung der schriftlichen Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern, also besonders in der Philosophie, beim Königl. Preußischen Kultusministerium jüngst beantragt habe. Diese schriftliche Prüfungsarbeit dem Preußischen Oberlehrerexamen nehmen – hieße, ihm seinen Hauptvorzug vor anderen Prüfungsordnungen z. B. der Bayrischen rauben. Die vorliegende Schrift, zufällig zu derselben Zeit entstanden, ist also zugleich eine Verwahrung gegen jenes Breslauer Gutachten. Die schlechten Erfahrungen , welche man in Breslau mit der schriftlichen Arbeit gemacht haben muß, sind doch wohl nur die Folge einer Handhabung der Prüfungsordnung, welche den hier entwickelten Grundsätzen diametral gegenübersteht. Die Durchführung des Breslauer Gutachtens würde für die Ausbildung des Preußischen Oberlehrerstandes, welcher geistig auf einem erfreulich hohen Standpunkte sich befindet, verhängnisvoll sein, und das Niveau desselben tief herunterdrücken</span>; <abbr title="Seite" class="ED-abbr">S.</abbr> 34–36 (<abbr title="Anmerkung" class="ED-abbr">Anm.</abbr>), <abbr title="Seite" class="ED-abbr">S.</abbr> 58 (<abbr title="Anmerkung" class="ED-abbr">Anm.</abbr>), <abbr title="Seite" class="ED-abbr">S.</abbr> 115–116 (<abbr title="Anmerkung" class="ED-abbr">Anm.</abbr>): <span class="ED-rdg">Das oben S. 23 u. ö. erwähnte Breslauer Gutachten macht u. a. auch den Vorschlag, den Kandidaten die Wahl zu lassen, ob sie in Logik oder Psychologie geprüft sein wollen. Also danach könnte es einerseits Oberlehrer in Preußen geben, welche niemals mit Logik sich beschäftigt haben! Man denke sich das im einzelnen aus, um die ganze Tragweite dieses Vorschlages zu erkennen: bis jetzt war die Didaktik immer und überall auf Logik aufgebaut (worüber noch unten Näheres folgt): eine wissenschaftlich begründete Didaktik würde damit unmöglich gemacht. Und anderseits könnte es Oberlehrer geben, welche nicht die geringsten psychologischen Kenntnisse besäßen!</span>; <abbr title="Seite" class="ED-abbr">S.</abbr> 137–138 (<abbr title="Anmerkung" class="ED-abbr">Anm.</abbr>): <span class="ED-rdg">Auch das oben mehrfach erwähnte Breslauer Gutachten legt hiervon ein neues Zeugnis ab: denn es schlägt vor, die Prüfung in Pädagogik aus dem Staatsexamen überhaupt ganz wegzunehmen, und die Kandidaten erst nach dem Seminarjahr durch den betreffenden Seminardirektor in Pädagogik prüfen zu lassen. – […] Ohne eine solche Prüfung würde jenes Fach an den Universitäten seine Bedeutung – und würde anderseits das Seminarjahr sein Fundament verlieren. Dadurch würden die dankenswerten und erfolgreichen Bestrebungen der Regierung zur pädagogischen Hebung der Oberlehrer wieder illusorisch werden.</span> <abbr title="Seite" class="ED-abbr">S.</abbr> 192: <span class="ED-rdg">Ohne die Allgemeinbildung der Lehrer verliert auch die Schule ihre allgemeinbildende, und damit auch ihre erzieherische Fähigkeit. Dies vollständig verkannt zu haben, ist der error principalis des oben in mehreren nachträglichen Zusätzen von mir kritisierten Breslauer Gutachtens […]. Als ich meine Schrift, die seit Jahren geplant ist, im vorigen Sommer niederschrieb, hatte ich noch keine Ahnung davon, daß jenes Gutachten im Werke sei. Erst nach Abschluß der Schrift, im August, hörte ich zufällig privatim von dem Hauptvorschlag desselben, die schriftliche Arbeit in den allgemeinbildenden Fächern, also besonders in Philosophie, künftig wegzulassen; und erst im November erfuhr ich offiziell von den übrigen Vorschlägen, welche, zumal auch die Prüfung in deutscher Literatur verworfen wird, auf nichts Geringeres hinzielen, als auf die gänzliche Ausrottung des allgemeinen Teiles der Oberlehrerprüfung und damit eben darauf, die Allgemeinbildung des Oberlehrerstandes und damit diesen selbst in seinem Wert tief herunterzusetzen. Ich freue mich, daß meine Schrift gerade zu rechter Zeit erscheint, um so dazu beitragen zu können, jenen umstürzlerischen Plan zu vereiteln, dessen Durchführung für die ganze Vorbildung des Oberlehrerstandes verhängnisvoll werden müßte. 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