Vaihinger an Hermann Sudermann, Halle, 29.12.1927, 1 S., Ts. mit eU, Briefkopf Prof. Dr. phil. Hans Vaihinger | Geh. Reg.-Rat | Dr. rer. techn. h. c. Dr. med. h. c. | Dr. jur. h. c. | Halle a. d. S., den … 192… | Reichardtstr. 15, Wasserzeichen MANILA | SCHREIBMASCHINEN, darunter Flügelrad, Deutsches Literaturarchiv Marbach, COTTA:Sudermann

Hochverehrter Herr Hermann Sudermann!

Die gütigen Worte, die Sie mir in Ihrem Briefe vom 13. Oktober[1] d[iesen] J[ahres] zugerufen haben, haben mich tief gerührt. Sehr gerne hätte ich Ihnen früher dafür gedankt, aber verschiedene Krankheitsanfälle haben mich immer wider daran gehindert. Zwar bin ich ja nur 5 Jahre älter als Sie, aber in diesem Alter zählen die Jahre, wie im Kriege, doppelt[2], ja dreifach. Geistig bin ich zwar noch frisch, aber die körperlichen Beschwerden nehmen täglich zu.

Sehr gerne ergreife ich die Gelegenheit des Jahreswechsels, um mich Ihnen in empfehlende Erinnerung zu bringen. Vielleicht darf ich diese Worte mit dem Privatdruck[3] begleiten, den ich Ihnen beilege. An dem Tage, an welchem Sie diese Sendung erhalten, am Sylvestertage vor 9 Jahren[a] (1918) hat sich die Katastrophe ereignet, deren äussere und innere Ursachen der von mir verfasste Text aufzuklären sucht. Vielleicht reizt das noch immer um diese Katastrophe schwebende Geheimnis seelischer Verwirrungen Ihren psychologischen Scharfsinn, mit dem Sie das menschliche Seelenleben zu ergründen gewohnt sind. Daher haben wir nichts dagegen, wenn Sie etwa einmal den Versuch machen sollten, die Tragödie irgendwie literarisch zu formen oder umzuformen.

Möchte das neue Jahr Ihrem Schaffensgebiete neue Gelegenheiten zur Betätigung geben!

In herzlicher Verehrung Ihr aufrichtig ergebener

Hans Vaihinger

Kommentar zum Textbefund

avor 9 Jahren ] Einfügung über der Zeile, hs. von anderer Hd.

Kommentar der Herausgeber

1Briefe vom 13. Oktober ] vgl. Sudermann an Vaihinger vom 13.10.1927
2im Kriege, doppelt ] vgl.: Gesetz über die Pensionierung der Offiziere einschließlich Sanitätsoffiziere des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der kaiserlichen Schutztruppen. In: Deutsches Reichsgesetzblatt 1906, Nr. 30, S. 565–592; Fassung vom 31.5.1906, bekanntgemacht am 8.6.1906: § 16. Für jeden Krieg, an welchem ein Offizier im Reichsheere teilgenommen hat, wird zu der wirklichen Dauer der Dienstzeit ein Jahr (Kriegsjahr) hinzugerechnet; jedoch ist für mehrere in ein Kalenderjahr fallende Kriege die Anrechnung nur eines Kriegsjahrs zulässig. – Hier in redensartlicher Anspielung.
3Privatdruck ] nicht ermittelt; vgl. Vaihinger: Der Bildhauerin Erna Vaihinger Glück und Ende. (Mit 7 Bildern). In: Heimatkalender für Halle und den Saalkreis. Halle: Karras & Koennecke 1923, S. 81–88.