Adolf Grabowsky an Vaihinger, Berlin, 3.11.1925, 2 S., Ts. mit eU, Briefkopf DR. ADOLF GRABOWSKY | Herausgeber des | „Neuen Deutschland“ | und der | „Zeitschrift für Politik“ | BERLIN W 62, Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, Aut. XXII, 1 h

Hochverehrter Herr Geheimrat,

Ihr Brief[1] vom 30. v[origen] Monats[a] traf in dem Augenblick bei mir ein, wo ich von einer zweimonatigen Russlandreise, die mich bis in den Kaukasus und in die Krim hinuntergeführt hat, zurückkehrte. Ich mache Ihnen kein Kompliment, wenn ich Ihnen sage, dass Ihr Brief die schönste Begrüssung war, die für mich ausgedacht werden konnte. Sie wissen, wie ich Sie und Ihre Philosophie verehre. Wenn Sie nun diese Verehrung damit erwidern, dass Sie die Aufforderung zu einem Vortrag[2], die an Sie ergangen ist, an mich weitergeben, so ist das eine ausserordentliche Freude für mich.

Das Thema „Die Rolle der Fiktion im Völker- und Staatsrecht“ entspricht einem Problem, mit dem ich mich schon seit Jahren beschäftige. Um freilich diese mehr gelegentliche Beschäftigung zu umfassender Systematik zu erweitern, dazu müsste ich noch sehr intensive Studien betreiben. Ich bin im Wintersemester, vor allem auch durch meine Tätigkeit an der Deutschen Hochschule für Politik[b][3] sehr belastet, und es ist auch die Zeit bis zum 6. April nächsten Jahres nicht mehr allzu lang. Dennoch erkläre ich mich, wenn man von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie[4] deswegen an mich herantreten sollte, gern bereit, den Vortrag zu übernehmen[5]. Ich täte[c] es namentlich im Hinblick darauf, dass ich dabei der Verehrung | für Ihre Philosophie Ausdruck geben könnte. Ich werde nun zunächst abwarten, ob ein Antrag der Vereinigung an mich gelangt, mich selbst empfehlen möchte ich nicht. Mitglied der Vereinigung bin ich nicht, lese aber seit Jahren ihr Organ, das „Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie“.

Sehr angenehm hat es mich auch berührt, dass Sie sich für den von mir verfassten Mythos „Gott und der Zauberer“[6] interessieren. Ich habe im Augenblick kein Exemplar davon zur Hand, werde mir aber eines vom Verlag kommen lassen, und mir dann erlauben, es Ihnen zu dedizieren.

Mit herzlichem Dank für Ihr gütiges Wohlwollen und mit dem Ausdruck lebhaftester Verehrung, schliesslich auch mit vielen Wünschen für Ihre Gesundheit, bleibe ich Ihr stets ergebenster

Adolf Grabowsky


P. S. Art[ikel] 16 des Völkerbundstatuts[7] enthält in der Tat eine sehr bemerkenswerte Fiktion. Aber es gibt noch sehr viele andere mindestens ebenso wichtige Funktionen innerhalb des Völker- und Staatsrechts. Deshalb würde ich den Titel des Vortrags lieber allgemein fassen, ohne den[d] Zusatz „mit besonderer Berücksichtigung des Art[ikels] 16 des Völkerbundstatuts“.

Kommentar zum Textbefund

aMonats ] Mts.
bDeutschen Hochschule für Politik ] mit Bleistift unterstrichen und am linken Rd. angestrichen
ctäte ] hs. korrigiert aus tue
dden ] de

Kommentar der Herausgeber

1Ihr Brief ] nicht ermittelt
2Aufforderung zu einem Vortrag ] nicht ermittelt, vgl. den weiteren Verlauf des Schreibens.
3Deutschen Hochschule für Politik ] gegründet 1920 in Berlin, vgl. Antonio Missiroli: Die Deutsche Hochschule für Politik (1920–1933). Zur Vorgeschichte der deutschen Politikwissenschaft. Grundlinien und Dokumente. Sankt Augustin: Comdok 1988.
4Internationalen Vereinigung für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie ] gegründet am 1.10.1909 in Berlin (https://ivronlineblog.wordpress.com/about/ (1.9.2022)).
5Vortrag zu übernehmen ] nicht nachgewiesen
6Mythos „Gott und der Zauberer“ ] erschienen 1912 bei Paul Cassirer in Berlin.
7Art. 16 des Völkerbundstatuts ]  Bestandteil des Versailler Vertrags. Dort heißt es u. a.: Wenn ein Bundesmitglied […] zum Kriege schreitet, so wird es ohne weiteres so angesehen, als hätte es eine kriegerische Handlung gegen alle anderen Bundesmitglieder begangen. Diese verpflichten sich, unverzüglich mit ihm alle Handels- und finanziellen Beziehungen abzubrechen, ihren Staatsangehörigen jeden Verkehr mit den Angehörigen des vertragsbrüchigen Staates zu verbieten und alle finanziellen, Handels- oder persönlichen Verbindungen zwischen den Angehörigen dieses Staates und denjenigen jedes anderen Staates abzubrechen, gleichviel, ob er dem Bunde angehört oder nicht. Zitiert nach: Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll und Rheinlandstatut sowie Mantelnote und deutsche Ausführungsbestimmungen. Neue durchgesehene Ausgabe in der durch das Londoner Protokoll vom 30. August 1924 revidierten Fassung. Mit Inhaltsübersicht und Sachverzeichnis nebst einer Übersichtskarte über die heutigen politischen Grenzen Deutschlands. Berlin: Hobbing 1925, S. 22.