Theodor Elsenhans an Vaihinger, Faulenbach bei Füssen, 9.7.1917, 2 S., hs., Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, Aut. XXI, 7 g, Nr. 4

Hochgeehrter Herr Geheimrat!

Ihr freundliches Schreiben vom 6. Juli[1] wurde mir hierher nachgesandt, wo ich noch nach einer schweren Lungenerkrankung im Erholungsurlaub weile.

Das ehrende Anerbieten, beim neuen Preisausschreiben der Kantgesellschaft ein Preisrichteramt mitzuübernehmen[2], nehme ich gerne an und werde mich freuen, mit den beiden Herrn Kollegen[3] an der schönen Aufgabe mitzuwirken.

Im „Entwurf“ ist mir nur eine Kleinigkeit aufgestoßen: Seite 5 Zeile 9[a] von unten wäre nur[b] das zweite „überhaupt“ zu streichen.

Wäre es ferner nicht möglich in die „Bestimmungen“ Punkt 5 letzte Linie im Interesse der Augen der Preisrichter zu sagen[c]: durch Schreibmaschine ist wünschenswert[4]?

Ich bitte es endlich nicht als Schulmeisterei aufzufassen, wenn ich vor|schlage, mindestens in den für die Öffentlichkeit bestimmten „Bestimmungen“ die leicht vermeidbaren Fremdwörter durch deutsche Ausdrücke zu ersetzen.

Mit herzlichen Wünschen für eine Besserung Ihres Befindens und ergebensten Grüßen Ihr

Th Elsenhans

Kommentar zum Textbefund

a9 ] statt gestrichen: 11
bnur ] Lesung unsicher
csagen ] Lesung unsicher

Kommentar der Herausgeber

1Schreiben vom 6. Juli ] nicht ermittelt
2Preisrichteramt mitzuübernehmen ] Elsenhans war mit Richard Falckenberg und Max Frischeisen-Köhler Preisrichter der 2. Carl Güttler-Preisaufgabe mit dem Thema: Kritische Geschichte des Neukantianismus von seiner Entstehung bis zur Gegenwart, vgl. Achtes Preisausschreiben der Kantgesellschaft. In: Kant-Studien 22 ([1917]/1918), S. 213–216, ausgeschrieben im August 1917. Nach dem Tode von Elsenhans am 3.1.1918 wurde Erich Adickes nachnominiert (vgl. Kant-Studien 23 ([1918]/1919), S. 165).
3Herrn Kollegen ] vgl. Richard Falckenberg an Vaihinger vom 4.7.1917. Kein Schreiben Frischeisen-Köhler an Vaihinger in dieser Angelegenheit überliefert.
4durch Schreibmaschine ist wünschenswert ] Punkt 5 in den Ausschreibungsbedingungen von August 1917 lautet: Die Blätter des Manuskripts müssen mit Seitenzahlen und mit Rand versehen sein. Nur die Vorderseite der Blätter soll beschrieben werden. Das Manuskript kann aus losen Blättern in einer mit Bändern versehenen Mappe bestehen. Herstellung der Bewerbungsschriften durch Schreibmaschine ist sehr erwünscht (Kant-Studien 22 ([1917]/1918), S. 215).