Vaihinger an Gottfried Meyer, Halle, 2.7.1914, 2 S., Ts. mit eU, Universitätsarchiv Halle-Wittenberg, Rep. 6, Nr. 1862 (Teil I)
Halle, den 2. Juli 1914
Hochzuverehrender Herr Geheimer Oberregierungsrat!
Über den Kommissionsverlag der von der Kantgesellschaft selbst auf ihre eigenen Kosten hergestellten Publikationen (Ergänzungshefte, Neudrucke, Vorträge) durch die Verlagsfirma Reuther & Reichard bestanden bisher nur briefliche und mündliche Vereinbarungen.
Es ist jedoch sowohl aus allgemein rechtlichen Gründen als noch aus einem besonderen Grund notwendig, dass an Stelle dieser Vereinbarungen ein juristisch unzweideutiger Vertrag tritt. Der besondere Grund liegt darin, dass der leitende Teilhaber des Geschäfts, Herr Reuther[1], den Sie ja auch persönlich kennen, aus Gesundheitsrücksichten wohl in absehbarer Zeit zurücktreten wird. Auch ist mit einem unerwarteten Hinscheiden desselben bei seinem sehr leidenden Zustand zu rechnen. Es muss deshalb über die rechtlichen Verhältnisse oben genannter Publikationen rechtzeitig Klarheit geschaffen werden, damit nachher keine Streitigkeiten entstehen.
Nach längeren Verhandlungen, die sich schon über mehrere Jahre hingezogen haben, ist nun endlich inliegender Vertragsentwurf[2] zustande gekommen. Ich habe diesen Entwurf nach allen Seiten hin gründlich überlegt und auch mit buchhändlerischen Fachmännern besprochen. Ich glaube daher mit gutem Gewissen diesen Vertragsentwurf der Kantgesellschaft zur Annahme empfehlen zu dürfen, da er in jeder Hinsicht für die Gesellschaft günstig ist[3].
Nach unseren Satzungen, so wie sie jetzt lauten, ist der Vorsitzende der alleinige juristische Vertreter der Gesellschaft; und so möchte ich Sie bitten, beiliegenden Vertragsentwurf zu prüfen, und wenn die Prüfung positiv ausfällt, zu unterzeichnen. |
Ich werde mir gestatten, an einem der folgenden Tage Ihnen persönlich meine Aufwartung zu machen.
In aufrichtiger Verehrung Ew. Hochwohlgeboren ganz ergebenster
Vaihinger[a]