Heinrich Maier an Vaihinger, Tübingen, 31.10.1896, 3 S., hs., Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, Aut. XXII, 8 b, Nr. 1
Tübingen, den 31. Oktober 1896.
Sehr geehrter Herr Professor!
In Beantwortung Ihrer Karte vom 25. d[es] M[onats][1] teile ich Ihnen mit, daß ich im laufenden Wintersemester eine zweistündige Vorlesung über „Die Philosophie Kants und die Kantbewegung in der Gegenwart“[a] halte. – Meine Habilitationsvorlesung, deren Thema lautete: „Die Bedeutung der Erkenntnistheorie Kants für die Philosophie der Gegenwart“[2] behandelte im 1. Teil die Geschichte der Neu-Kantischen Bewegung. Der 2. Teil stellte auf entwicklungsgeschichtlichem Weg das Problem der Kr[itik] der r[einen] V[ernunft] fest, untersuchte dann die Methode derselben | und skizzierte schließlich ihre wesentlichen Ergebnisse. Der 3. Teil führte aus, inwiefern und inwieweit die gegenwärtige Erkenntnistheorie an Kants Erkenntniskritik anknüpfen muß (Verschiedenheit der Fragestellung und des Untersuchungsobjekts – Kant ist es nur um die Rettung der Möglichkeit eines rationalen, von der Erfahrung unabhängigen Wissens, der objektiven Gültigkeit seiner synthetischen Urteile a priori[b], auch wenn dieselbe nicht die Dinge an sich erreicht, zu thun; Hinweis auf die brauchbaren Anknüpfungspunkte in den Grundanschauungen, der Methode und der Ergebnisse der Kantischen Erkenntniskritik; principieller, mit ihrer Fragestellung zusammenhängender Mangel derselben[c]: Vernachlässigung der Frage, ob nicht doch den apriorischen Denk- und Anschauungsformen auch ein transsub|jektives Analogon entspreche, und fehlerhafter Schluß aus der Apriorität[d] auf die bloße Subjektivität).
Für die Übersendung des Prospektes Ihrer „Kantstudien“[3], zu denen ich mir vielleicht später den einen oder anderen Beitrag zu liefern erlauben darf, bestens dankend empfehle ich mich Ihnen mit höflichem Gruß Ihr ergebenster
Dr. Heiner Maier