Vaihinger an Gottfried Meyer, Halle, 24.5.1913, 10 S., hs. (andere Hd., mit eU), Universitätsarchiv Halle-Wittenberg, Rep. 6, Nr. 1863, Bl. 213–217 (Universitäts-Kuratorium zu Halle a. S. Spezial-Acten betreffend Kantgesellschaft und Kantstiftung. 1904–1916.)
Halle (Saale) den 24. Mai 1913.[a]
Hochzuverehrender Herr Geheimer Oberregierungsrat!
Auf die Beschwerde des Herrn Professor Fester[1][2] beehre ich mich ganz ergebenst folgendes zu erwidern:
1. In der Form des Ersuchens an Herrn Prof. Fester, ein Preisrichteramt[3] zu übernehmen, kann ich etwas beleidigendes nicht erblicken. Auch habe ich den etwaigen Eindruck, es werde auf die Annahme dieses Ersuchens kein sonderliches Gewicht gelegt durch meinen Brief an Herrn Professor Krueger vom 2. Mai wie ich glaube hinreichend widerlegt. Da dieser Brief bei den Akten liegt, so genügt es, wenn ich mich hier einfach auf ihn beziehe.
2. Der kurze Brief an Herrn Prof. Krueger, in welchem ich mich über die Weglassung des ersten Teils meines, an Herrn Prof. Fester gerichteten Briefes, in der Antwort des letzteren an Prof. Krueger wunderte, war nur für Herrn Prof. Krueger | selbst bestimmt. In der von mir gebrauchten Wendung: es sei bei einem Historiker auffallend, daß er den ersten Teil meines Briefes weggelassen habe, liegt nichts Beleidigendes: ich habe nicht den von Herrn Prof. Fester gebrauchten Ausdruck verwendet: er habe den ersten Teil des Briefes „unterschlagen“. Ich habe das weder gesagt noch auch nur gedacht. Wenn ich überhaupt über das Motiv der Weglassung des ersten Teils etwas gesagt hätte, dann hätte ich mich so ausgedrückt, daß er ihn irriger Weise als unwesentlich betrachtet habe, denn bei wiederholtem Lesen wird man finden, daß der erste Teil des Briefes durchaus notwendig ist, um den zweiten Teil nicht mißzuverstehen: die Zeitungsnachrichten, so weit sie mir bekannt geworden sind, enthielten nur die Mitteilung, daß die Professoren Meinecke und Spranger ein Preisrichteramt übernommen haben; die ganze übrige Vorgeschichte wurde in den Zeitungen nicht mitgeteilt. Es ist also ein objektiver Irrtum von Herrn Prof. Fester, daß Herr Prof. | Krueger über die Vorgeschichte der Preisaufgabe ja schon aus den Zeitungen habe orientiert sein können. Prof. Krueger, welcher ein paar Tage vorher aus Amerika[4] zurückkehrte, konnte schon aus diesem Grunde nichts Näheres wissen. Daß ich daher meiner Verwunderung über die Weglassung des ersten Teils Ausdruck gab, ist verständlich und enthält, wie gesagt, weder der Absicht noch der Form nach, etwas Beleidigendes. Ich bedaure es aber, wenn dadurch Herr Prof. Fester zur Annahme der Absicht einer Beleidigung veranlaßt wurde, welche durchaus nicht vorlag.
3. Nachdem ich nun diese beiden rein formellen Punkte, als erledigt betrachten darf, gehe ich zum dritten Punkte über, welcher die Hauptsache enthält.
Die Anregung zur Stellung der Preisaufgabe ging von Herrn Dr. Thimme[5] aus, welcher sich auch bereit erklärte, seinerseits, durch seine eigene und alleinige Tätigkeit, die Mittel zur Stellung der Preisaufgabe zu | beschaffen,[b] durch eine Sammlung von Beiträgen bei denjenigen, welche sich für die Theodor von Schön-Frage interessieren. Die Preisaufgabe war nämlich ursprünglich direkt auf Theodor von Schön zugeschnitten. Herr Dr. Thimme hatte eben mit Rücksicht auf dieses Schön-Problem sich seinerseits gerade mit dem ihm befreundeten Professor Meinecke[6] in Freiburg in Verbindung gesetzt, ebenso später mit Prof. Spranger[7].
Als es ihm nicht gelang, die Mittel zusammenzubringen, und er deshalb die Preisaufgabe auf das Jahr 1914 verschieben wollte, schlug ich ihm vor: die Kantgesellschaft solle mit Rücksicht auf das Jubiläumsjahr 1913 die Sache jetzt selbst in die Hand nehmen; wobei dann gleichzeitig das Thema verallgemeinert wurde, so daß es jetzt nicht mehr allein auf Theodor von Schön hinausläuft.
Als ich selbst die Verhandlungen in die Hand nahm, hatte ich also nicht carte blanche, sondern ich fand schon die Namen | Meinecke und Spranger vor.
Ich habe nun schon für 6 Preisaufgaben der Kantgesellschaft je 3 Preisrichter zu gewinnen gehabt und glaube, deshalb einige Erfahrung in diesem Punkte zu haben. Bei den oft so gegensätzlichen Verhältnissen der Gelehrten untereinander kann man nicht einfach ohne weiteres gleichzeitig 3 Gelehrte A., B. u. C. auffordern zur Übernahme eines Preisrichteramtes, da man oft nicht weiß, wie sie zu einander stehen. Man fordert dann am besten zuerst den A. auf, schlägt ihm gleichzeitig den B. vor und schlägt dann, wenn A. u. B. annehmen, diesen beiden den C. vor; oder man überläßt es auch dem A. u. B. einen dritten zu kooptieren.
Hätte ich letzteres Verfahren eingeschlagen, so hätte ich keine Garantie dafür gehabt, daß die Herren Meinecke und Spranger gerade Herrn Prof. Fester gewählt hätten; es lag mir nun aber ausdrücklich | daran, daß Herr Prof. Fester in die Preisrichterkommission hereinkommt. Durchaus unmöglich wäre aber das Verfahren gewesen, ohne Vorwissen der beiden genannten Herren, Herrn Prof. Fester um Übernahme eines Preisrichteramtes zu ersuchen. Es blieb mir unter den von Herrn Dr. Thimme geschaffenen Verhältnissen gar kein anderer Modus übrig, als der von mir eingeschlagene. Ich wüßte garnicht, welches andere Verfahren in einem solchen Fall gewählt werden könnte. Ich kann deshalb in dem von mir befolgten Weg durchaus nichts Ordnungswidriges oder gar Beleidigendes finden.
Nebenbei sei bemerkt, daß Herr Prof. Spranger, welcher im Jahre 1911 als Extraordinarius nach Leipzig berufen worden ist, schon im Jahr 1912 daselbst zum Ordinarius ernannt wurde, und jetzt auch wieder als solcher in München primo loco vorgeschlagen ist. Er steht also im Rang, sowohl dem Herrn Prof.[c] Fester als dem Herrn Prof. Meinecke | völlig gleich.
Eine Beeinträchtigung der hiesigen Universität kann ich in dem von mir eingeschlagenen Verfahren durchaus nicht erblicken. Im Gegenteil: Gerade um eine Beeinträchtigung der hiesigen Universität zu vermeiden, habe ich meinerseits den Herren Meinecke und Spranger vorgeschlagen, ich wolle Herrn Prof. Fester auffordern. Hätte ich aber Herrn Prof. Fester nicht aufgefordert, dann hätte man mir wohl einen Vorwurf machen können; ich habe ja aber meinerseits alle dazu nötigen Schritte getan, um Herrn Prof. Fester Gelegenheit zu dem für die Sache erwünschten Eintritt in die Preisrichterkommission zu geben.
Als ich dem Herrn Prof. Fester durch Herrn Prof. Krueger die Mitteilung machte, daß die Herren Prof. Meinecke und Spranger ihrerseits ihre Übereinstimmung mit meiner Aufforderung ausgesprochen haben, tat ich es zu dem Zweck, um damit eben dem Prof. Fester den Beweis zu liefern, daß ich meine Aufforderung an ihn nicht nur rein | formell gemeint hatte, sondern daß ich ernstlich schon das Nötige getan hatte, um den Plan auch wirklich zu realisieren. Meine gute Absicht ist also zu meinem großen Bedauern von Herrn Prof. Fester ganz verkannt worden.
Diese meine gute Absicht habe ich noch weiter bekundet. Am 12. Mai (Nachmittag ½ 7) machte ich Herrn Prof. Fester einen Besuch, um die Sache persönlich zu regeln. Da ich ihn nicht antraf, sandte ich ihm am 13. Mai früh den folgenden Brief:
13.V.13.
Hochgeehrter Herr Kollege!
Nach Rücksprache mit Herrn Kollegen Krueger und in Übereinstimmung mit ihm halte ich es für das Beste, wenn ich versuche, durch eine persönliche Aussprache die obwaltenden Mißverständnisse zu lösen, insbesondere durch ausführlichere Mitteilungen über die Vorgeschichte der Preisaufgabe, da die Sache | jetzt[d] keinen Aufschub mehr duldet, so möchte ich mir zugleich persönlich Ihren Bescheid holen. Ich bitte Sie daher höflichst um gütige Mitteilung an die Überbringerin, ob es Ihnen vielleicht genehm wäre, wenn ich heute zwischen 11 u. 12 Uhr bei Ihnen vorsprechen würde.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebenster
gez. Vaihinger
Da mein Bote[e] den Herrn Prof. Fester nicht antraf, ging ich um 11 ½ nochmals persönlich in seine Wohnung, und da ich ihn nicht zu Hause fand, hinterließ ich, ich würde Nachmittag 5 Uhr zu ihm kommen. Zuvor erhielt ich jedoch folgende kurze Mitteilung auf einer Visitenkarte: Prof. Fester „bedauert, da er die Angelegenheit bereits dem Verwaltungsausschuß der Kantgesellschaft übergeben hat, auf eine persönliche Besprechung verzichten zu müssen.“ – Hiezu habe ich nur noch folgendes zu bemerken:
Ich möchte glauben, daß eine persönliche Rücksprache auch noch zu dieser Zeit möglich gewesen | wäre um die Sache rasch und im günstigen Sinne beizulegen.
In meinem letzten Brief an Herrn Prof. Fester hatte ich ausdrücklich bemerkt, „daß die Sache jetzt keinen Aufschub mehr dulde“. Das ablehnende Verhalten des Herrn Prof. Fester veranlaßte mich, in Übereinstimmung mit den Herren Meinecke und Spranger an Herrn Geh. Rat Prof. Dr. Lenz[8], Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Berlin, zu schreiben, und ihn um Übernahme des 3. Preisrichteramtes zu ersuchen. Nebenbei bemerkt stand ich bisher weder direkt noch indirekt mit ihm in irgend welcher Verbindung. Ich erhielt von ihm folgende Antwort[9]:
Hochverehrter Herr Kollege!
Das ehrenvolle Anerbieten, eine Stelle als Preisrichter einer von Ihrer Gesellschaft ausgeschriebenen Aufgabe darf ich nicht ausschlagen. So wenig ich mich als Richter über Kantische Spekulationen sehen darf, werde ich doch, zumal in der Deckung durch Eduard Spranger einem Thema gegenüber, das wesentlich historisch gewandt ist, es wagen können.
Indem ich dann Ihnen, hochverehrter Herr Kollege, für das in mich gesetzte Vertrauen bestens danke, bin ich
in aufrichtiger Verehrung
Ihr ganz ergebener
gez. Lenz
Ergebenst
Vaihinger[f]