Bibliographic Metadata
- TitleOswald Külpe an Vaihinger, Würzburg, 26.2.1908, 2 S., hs., Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, Aut. XXII, 5 q, Nr. 4
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- Physical LocationStaats- und Universitätsbibliothek Bremen, Aut. XXII, 5 q, Nr. 4
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Oswald Külpe an Vaihinger, Würzburg, 26.2.1908, 2 S., hs., Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, Aut. XXII, 5 q, Nr. 4
Würzburg d. 26.II 08.
Sehr geehrter Herr Kollege![a]
Hiermit sende ich Ihnen die Korrektur des Preisausschreibens[1] zurück[2], gegen die ich nichts zu erinnern habe. Höchstens könnte man im 2. Absatz auf S. 1 das Wort eingehende sperren und damit dem Gesichtspunkte von Stumpf[3] in Bezug auf Beneke implicite[b] etwas Rechnung tragen. Außerdem empfehle ich in der Bestimmung 5[c] auf S. 2 einfach Schreibmaschinenschrift zu verlangen. Das ist auch insofern wünschenswert, als damit die Erkennung des Autors erschwert wird. Für die Preisrichter ist es zugleich eine sehr wichtige Erleichterung. |
Daß das Preisrichteramt nicht den Eintritt in die Kantgesellschaft involviert, habe ich als selbstverständlich angesehen. Ich danke Ihnen für die ausdrückliche Bestätigung dieser Annahme. Wenn das neue Gehaltsregulativ, das für Bayern[d] geplant ist, im Sinn der Denkschrift[4] in Kraft treten sollte, werde ich gern Mitglied werden[5].
Mit kollegialischem Gruß Ihr hochachtungsvoll ergebener
O. Külpe
Kommentar zum Textbefund
Kommentar der Herausgeber
1↑Korrektur des Preisausschreibens ] meint die auf März 1908 datierte Ausschreibung in Kant-Studien 13 (1908), S. 190–192, der Carl Güttler-Preisaufgabe, zu der Külpe als Preisrichter fungierte, vgl. Külpe an Vaihinger vom 20.2.1908.3↑Stumpf ] das Preisrichtergremium bestand neben dem von Güttler gewünschten Külpe aus Alois Riehl sowie dem von letzterem gewünschten Carl Stumpf (1848–1936), vgl. die (Külpe von Vaihinger übersendeten) Schreiben Riehl an Vaihinger vom 1. und 16.2.1908.4↑das neue … Denkschrift ] vgl. o. A.: Denkschrift zur Frage der Neuregelung der Dienst-, Gehalts- und Pensionsverhältnisse der Staatsbeamten und Staatsbediensteten (= Beilagen zu den Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten 1908 Bd. 2.). o. O.: o. V. o. J. Die Bezüge der Beamten in Bayern wurden mit Verordnung vom 6.9.1908 (im Zusammenspiel mit einer Reform des Beamtenrechts, dem Bayerischen Beamtengesetz von 1908) neu geregelt, vgl. Brinktrine, Ralf / Voitl, Alexander (Hg.): Beck’scher Online-Kommentar Beamtenrecht Bayern, Rn. 11–17: https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-BECKOKBEAMTENRBAY-G-BAYBG-NAME-GRUNDLAGENBAY-Gl-A-II (10.5.2024), mit Verweisen auf das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1908, S. 581 u. S. 681.▲
