Bibliographic Metadata
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- TitleAdolf Michaelis an Vaihinger, Straßburg, 20.2.1877, 1 S., hs., Textverlust am rechten Rd., Universitätsarchiv Halle-Wittenberg, PA 16386 (Personalakte Vaihinger, bei den Unterlagen zur Witwenversorgung am Schluss der Akte)
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- Physical LocationUniversitätsarchiv Halle-Wittenberg, PA 16386
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Abstract
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Adolf Michaelis an Vaihinger, Straßburg, 20.2.1877, 1 S., hs., Textverlust am rechten Rd., Universitätsarchiv Halle-Wittenberg, PA 16386 (Personalakte Vaihinger, bei den Unterlagen zur Witwenversorgung am Schluss der Akte)
Herrn Dr Hans Vahinger hier.
Straßburg i/E. 20 Febr[uar] 1877
Ew. Wohlgeboren
ertheile ich im Namen der philosophischen Fakultät[1] hiermit die Erlaub[nis,] als Privatdocent[2] über die Fächer der Psychologie, Logik, Erkenntnisth[eorie] und Geschichte der Philosophie Vorlesungen zu halten.
Der Dekan der philosophischen Faku[ltät]
Ad. Michaelis[a]
Kommentar zum Textbefund
Kommentar der Herausgeber
1↑im Namen der philosophischen Fakultät ] vgl. die redundanten Mitteilungen von Adolf Michaelis und August Kundt an den Kurator der Universität Straßburg Karl Ledderhose in: Archives départementales du Bas-Rhin Strasbourg, 103 AL 231, Acta [des Kuratoriums] der Kaiserlichen Universität in Strassburg betreffend: die Annahmen der Privatdocenten [danach gestrichen: für die philosophische Facultät] 1873–1884, Nr. 22 (das Zeichen / signalisiert Absatz): Straßburg 20 Febr[uar] 77 / An das Kaiserliche Universitäts-Curatorium. [darüber Aktennotiz: per 22/2 77. Nachrichtlich z. den Acten | Namenskürzel Karl Ledderhose] / Kaiserlichen Curatorium / beehre ich mich hiermit anzuzeigen, daß die philosophische Fakultät dem Herrn Dr Hans Vaihinger, nachdem er den Vorschriften der Habilitationsordnung genügt hat, die Erlaubnis ertheilt hat als Privatdocent über die Fächer der Psychologie, Logik, Erkenntnistheorie und Geschichte der Philosophie Vorlesungen zu halten. / Verehrungsvoll / der Dekan der philos. Fakultät / Ad. Michaelis; sowie in derselben Akte Nr. 23: Straßburg [links gegenüber Aktennotizen: Dem Herrn Quästor z. g. Einsichtnahme, sodann zu d. Acten L[edderhose] | Gelesen Namenskürzel 12/5 77], den 11. Mai 1877. / Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich hierdurch die ergebenste Mittheilung zu machen, daß die philosophische Fakultät dem Herrn Dr Hans Vaihinger, nachdem er den Vorschriften der Habilitationsordnung genügt hat, die Erlaubniß ertheilte, als Privatdocent über die Fächer der Psychologie, Logik, Erkenntnißtheorie und Geschichte der Philosophie Vorlesungen zu halten und ersuche ich Ew. Hochwohlgeboren ergebenst, hievon dem Herrn Quästor gefälligst verständigen lassen zu wollen. / Der Rektor / A. Kundt / An den Curator der Universität Herrn Bezirks-Präsidenten Ledderhose / Hochwohlgeboren / I. No 208. – Die Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät Straßburg verlangte neben den Abgangszeugnissen, dem Doktordiplom, der Promotionsschrift, einem Lebenslauf, etwaigen weiteren thematisch einschlägigen Schriften eine schriftliche oder gedruckte wissenschaftliche Abhandlung. Nach der Erstattung mindestens eines Gutachtens fand ein Kolloquium statt, vgl. Habilitationsordnung der philosophischen Fakultät der Kaiser-Wilhelms-Universität Strassburg (zwei undatierte Drucksachen, jeweils 3 S., Nr. 258 hs. mit Blaustift bezeichnet: Altes Exemplar), § 3: Ist die Abstimmung zugunsten der Annahme ausgefallen, so hat der Bewerber vor der Fakultät einen Probevortrag über ein von ihm mit Zustimmung derselben gewähltes Thema zu halten, zu dessen Ausarbeitung ihm eine Frist von höchstens 4 Wochen gewährt wird. An den Vortrag möglichst anknüpfend schliesst sich ein wissenschaftliches Colloquium unter dem Vorsitze des Dekans. Es wird begonnen durch den oder die Referenten; sodann steht allen übrigen Fakultätsmitgliedern [danach in späterer Fassung getilgt: der Reihe nach] die Betheiligung offen. Die Abstimmung über Zulassung oder Abweisung erfolgt unmittelbar nach dem Schluss des Colloquiums. Das Resultat wird dem Bewerber sogleich mitgetheilt; demnächst wird ihm von dem Dekan im Namen der Fakultät schriftlich die Erlaubniss gegeben, als Privatdocent über die bestimmt bezeichneten Fächer Vorlesungen zu halten; bzw. in späterer Fassung: Das Resultat wird dem Bewerber sogleich mitgetheilt. Die Erlaubniss, als Privatdocent über die bestimmt bezeichneten Fächer Vorlesungen zu halten, wird ihm jedoch von dem Dekan im Namen der Fakultät schriftlich erst dann zugestellt, wenn er als letzte Habilitationsleistung eine öffentliche Antrittsvorlesung über ein mit der Fakultät vereinbartes Thema gehalten hat. Zu dieser werden von dem Dekan durch eine gedruckte, am schwarzen Bret [!] anzuschlagende Bekanntmachung die sämmtlichen Dozenten und Studenten der philosophischen Fakultät eingeladen (Archives départementales du Bas-Rhin Strasbourg, 103 AL 1227: Promotions- und Habilitationsordnungen der fünf [sechs] Facultäten, Nr. 258 u. 259).2↑als Privatdocent ] vgl. zur Habilitation Vaihingers: Archives départementales du Bas-Rhin Strasbourg, 103 AL 862, Journal der philosophischen Facultät der Kaiser Wilhelms-Universität Strassburg I. 1872–1905; d. i. das Findbuch zu den Fakultätsakten 62 Al 1 ff. (nach Dekanatsjahren); mit alphabetischem Register über die Einträge der Anfangszeit 1872–ca. 1877. Das ist zugleich der Zeitraum, über den keine Akten der Fakultät überliefert sind (62 AL 1 setzt erst am 12.4.1880 ein). Darin S. 31, Dekanat Adolf Michaelis, Eintrag Nr. 79 vom 22.12.1876: Habilitationsgesuch des Dr. Vaihinger mit Abh[andlung] „Logische Untersuchungen. I.“ Zum Ref[erat] an Laas 23/12. Habilit[ation] s[iehe] no. 106. Anz[eige] an Vaihinger, Curator, Rector 20/2 77; S. 321, Eintrag Nr. 90 vom 20.1.1877: Facultätsitzung. […] Vaihinger soll zum Colloquium zugelassen werden ([Nr.] 79); S. 32, Eintrag Nr. 106 vom 20.2.1877: Facultätssitzung. […] Habilitation Vaihinger ([Nr.] 79). – Dies als die einzigen Einträge; kein Nachweis des Themas des Probevortrags. Protokolle der Fakultätssitzungen und Gutachten sind nicht überliefert.▲
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